Was ein Immobilienverkauf den Eigentümer wirklich kostet

Die meisten rechnen mit der Maklerprovision – und werden von den übrigen Posten überrascht. Hier steht die vollständige Liste, wer welchen Teil trägt und welche Posten verhandelbar sind.

Zuletzt geprüft: 5. August 2026 · Bellevue Estates GmbH, Pfäffikon SZ

Kurz beantwortet

Beim Verkauf einer Immobilie in der Schweiz fallen an: Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinn (kantonal, meist der grösste Posten), Notariats- und Grundbuchgebühren, in einigen Kantonen eine Handänderungssteuer, allenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung der Hypothek – und die Maklerprovision von üblicherweise 2 bis 3 Prozent, sofern Sie einen beauftragen.

Die vollständige Kostenliste im Überblick

Verkaufskosten zerfallen in drei Gruppen: Steuern, die vom Gewinn und vom Kanton abhängen, Transaktionskosten rund um die Beurkundung, und Vermarktungskosten, die Sie als Einzige wirklich steuern können. Die folgende Tabelle zeigt, welcher Posten typischerweise auf wen fällt.

Wer welchen Posten trägt, ist teilweise Gesetz und teilweise Verhandlungssache. Die Spalte «üblich» beschreibt die Praxis, nicht eine Vorschrift.
PostenGrössenordnungüblich zulasten
Grundstückgewinnsteuerkantonal, abhängig von Gewinn und BesitzdauerVerkäuferschaft
Notariat (Beurkundung)je nach Kanton und Kaufpreismeist hälftig geteilt
Grundbuchgebührenje nach Kanton, promillebasiertmeist hälftig geteilt
Handänderungssteuernur in einem Teil der Kantoneje nach Kanton und Vereinbarung
Vorfälligkeitsentschädigungabhängig von Restlaufzeit und ZinsdifferenzVerkäuferschaft
Löschung Schuldbrief / PfandrechtGebühr des GrundbuchamtsVerkäuferschaft
Maklerprovisionüblich 2–3 % zzgl. 8,1 % MwSt.wer den Auftrag erteilt
Vermarktung (Inserat, Fotos, Unterlagen)wenige hundert Franken bis mehrere TausendVerkäuferschaft
Immobilienbewertungje nach Anbieter und TiefeVerkäuferschaft

Grundstückgewinnsteuer: meist der grösste Einzelposten

Besteuert wird nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: Verkaufserlös minus Anlagekosten. Anlagekosten sind der seinerzeitige Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen und die Kauf- wie Verkaufsnebenkosten.

Die Höhe ist kantonal geregelt und meist doppelt gestaffelt – progressiv nach Höhe des Gewinns und degressiv nach Besitzdauer. Wer kurz nach dem Kauf verkauft, zahlt in vielen Kantonen einen Zuschlag; wer lange gehalten hat, eine ermässigte Steuer. Welches System in Ihrem Kanton gilt und wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: In mehreren Kantonen besteht für die Grundstückgewinnsteuer ein gesetzliches Grundpfandrecht. Bleibt sie unbezahlt, kann das Steueramt auf die Liegenschaft greifen – auch wenn diese längst der Käuferschaft gehört. Deshalb behalten Notariate den mutmasslichen Betrag beim Verkauf häufig zurück.

Handänderungssteuer: gibt es längst nicht überall

Die Handänderungssteuer ist eine reine Transaktionssteuer auf den Eigentumsübergang – sie hat mit Gewinn nichts zu tun und fällt auch an, wenn Sie mit Verlust verkaufen. Entscheidend: Nicht alle Kantone erheben sie, und einige haben sie abgeschafft.

  • Keine klassische Handänderungssteuer erheben unter anderem Zürich, Aargau, Schwyz und Zug. «Klassisch» ist dabei das Stichwort: Auch diese Kantone verlangen Grundbuchgebühren oder -abgaben – Zürich 1 Promille des Verkehrswerts, der Aargau eine Grundbuchabgabe von 4 Promille des Kaufpreises. Klein gegenüber einer echten Handänderungssteuer, aber nicht null.
  • Mit Handänderungssteuer rechnen Sie unter anderem in Bern, Luzern, Wallis und der Waadt. Die Sätze liegen dort im tiefen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises.
  • Wer sie zahlt, ist teilweise Vereinbarungssache. In manchen Kantonen schreibt das Gesetz die Käuferschaft vor, in anderen ist die Aufteilung frei – und damit ein Verhandlungspunkt im Kaufvertrag.

Notariat und Grundbuch: nicht verhandelbar, aber kalkulierbar

Der Grundstückkaufvertrag muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden – ohne Beurkundung ist er nichtig und es findet keine Eintragung im Grundbuch statt. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob Sie mit oder ohne Makler verkaufen.

Je nach Kanton beurkundet ein Amtsnotariat oder eine freiberufliche Urkundsperson. Beim Amtsnotariat sind die Gebühren tarifiert, bei freien Notariaten teils verhandelbar. Üblich ist, dass sich Käufer- und Verkäuferschaft Notariats- und Grundbuchgebühren hälftig teilen – zwingend ist das nicht, es gehört in den Kaufvertrag.

Dazu kommt bei bestehender Hypothek die Löschung oder Übertragung des Schuldbriefs. Ein kleiner Posten, der aber gerne vergessen wird.

Maklerprovision: der einzige grosse Posten, den Sie streichen können

Alle bisherigen Posten fallen an, ob Sie einen Makler beauftragen oder nicht. Die Provision ist der einzige grosse Block, über den Sie frei entscheiden.

Üblich sind in der Deutschschweiz 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises, in der Westschweiz eher 3 Prozent, im Tessin und in Tourismusdestinationen 4 bis 5 Prozent – jeweils zuzüglich 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. Bei einer Million Verkaufspreis sind das 20'000 bis 30'000 Franken plus Mehrwertsteuer. Was das in Ihrem Fall bedeutet, rechnet der Maklerprovisions-Rechner aus.

Ein gesetzlich festgelegter Satz existiert nicht. Die Provision ist verhandelbar, ebenso Laufzeit, Exklusivität und Nachwirkungsfrist des Mäklervertrags. Details dazu stehen im Ratgeber Maklerprovision Schweiz.

Beispielrechnung: ein Verkauf zu CHF 1'200'000

Die folgende Gegenüberstellung nimmt ein Einfamilienhaus in einem Kanton ohne Handänderungssteuer an, gekauft vor zwölf Jahren für CHF 800'000, seither CHF 80'000 wertvermehrend investiert. Die Grundstückgewinnsteuer ist bewusst nicht beziffert – sie hängt vom Kanton ab und lässt sich nicht seriös pauschalieren.

Beispiel, keine Zusage. Die Grundstückgewinnsteuer und die Notariatskosten variieren kantonal erheblich.
Postenmit Makler (3 %)ohne Makler
Maklerprovision inkl. MwSt.CHF 38'916CHF 0
Inserat auf den grossen Portalenim Mandat enthaltenCHF 199–599
Fotos, Unterlagen, Bewertungim Mandat enthaltenCHF 0–1'500
Notariat und Grundbuchidentischidentisch
Grundstückgewinnsteueridentischidentisch
Vorfälligkeitsentschädigungidentischidentisch
Differenzrund CHF 37'000 tiefer

Was diese Differenz nicht abbildet: die Arbeit. Besichtigungen, Rückfragen, Terminkoordination, Prüfung der Kaufinteressenten und die Preisverhandlung bleiben beim Selbstverkauf bei Ihnen. Ob sich das lohnt, hängt weniger vom Geld ab als von Ihrer Zeit – die ehrliche Abwägung steht im Ratgeber Makler oder selber verkaufen.

Welche Kosten Sie steuerlich gegenrechnen können

Ein grosser Teil dieser Posten mindert den steuerbaren Gewinn – sie zählen zu den Anlagekosten und werden vom Verkaufserlös abgezogen, bevor die Grundstückgewinnsteuer berechnet wird.

  • Maklerprovision – als Verkaufskosten in der Regel anrechenbar
  • Notariats- und Grundbuchgebühren – Ihr Anteil daran
  • Inseratskosten und Vermarktungsaufwand
  • Vorfälligkeitsentschädigung – in der Regel anrechenbar, sofern die Hypothek im Zuge des Verkaufs endgültig aufgelöst und nicht ersetzt wird
  • Wertvermehrende Investitionen aus der gesamten Besitzdauer – der grösste und am häufigsten verschenkte Posten

Welche Rechnung in welche Kategorie fällt und wie Sie den Abzug belegen, steht ausführlich im Ratgeber Steuern sparen beim Immobilienverkauf.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Welche Kosten hat der Verkäufer beim Hausverkauf in der Schweiz?
Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinn, seinen Anteil an Notariats- und Grundbuchgebühren, je nach Kanton eine Handänderungssteuer, allenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung der Hypothek sowie die Vermarktungskosten. Die Maklerprovision kommt dazu, wenn ein Makler beauftragt wird.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer?
Das hängt vollständig vom Kanton der Liegenschaft ab. Mehrere Kantone – darunter Zürich, Aargau, Schwyz und Zug – erheben gar keine. Wo sie erhoben wird, liegt sie im tiefen einstelligen Prozentbereich des Kaufpreises. Wer sie zahlt, ist teilweise gesetzlich geregelt und teilweise Verhandlungssache.
Wer zahlt das Notariat beim Immobilienverkauf?
Üblich ist eine hälftige Teilung zwischen Käufer- und Verkäuferschaft, zwingend ist das aber nicht. Die Aufteilung gehört ausdrücklich in den Kaufvertrag. Je nach Kanton beurkundet ein Amtsnotariat mit festen Tarifen oder eine freiberufliche Urkundsperson.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Entschädigung an die Bank für den entgangenen Zins, wenn Sie eine laufende Festhypothek vorzeitig auflösen. Die Höhe hängt von Restlaufzeit und Zinsdifferenz ab und kann fünfstellig werden. Klären Sie den konkreten Betrag mit Ihrer Bank, bevor Sie einen Verkaufstermin zusagen.
Fallen Kosten an, wenn ich mit Verlust verkaufe?
Ja. Grundstückgewinnsteuer fällt bei Verlust keine an, weil es keinen Gewinn gibt. Notariat, Grundbuch, eine allfällige Handänderungssteuer und die Vorfälligkeitsentschädigung fallen aber unabhängig vom Ergebnis an.
Kann ich die Maklerprovision von der Steuer abziehen?
Die Maklerprovision zählt in der Regel zu den Verkaufskosten und mindert damit den für die Grundstückgewinnsteuer massgebenden Gewinn. Die genaue Handhabung unterscheidet sich kantonal – klären Sie sie mit Ihrer Gemeinde oder Ihrer Treuhänderin.
Wie viel spare ich ohne Makler?
Bei einem Verkaufspreis von einer Million und 3 Prozent Courtage rund 30'000 Franken plus Mehrwertsteuer, abzüglich der eigenen Vermarktungskosten von wenigen hundert Franken. Alle übrigen Kostenblöcke bleiben unverändert.
Wann muss ich die Grundstückgewinnsteuer bezahlen?
Sie wird mit der Handänderung fällig, also mit der Eigentumsübertragung im Grundbuch. In mehreren Kantonen besteht dafür ein gesetzliches Grundpfandrecht, weshalb Notariate den mutmasslichen Betrag beim Verkauf oft zurückbehalten.

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