Maklerprovision Schweiz: Wie viel ein Makler wirklich kostet

Die Maklerprovision ist für die meisten Verkäuferinnen und Verkäufer die grösste Einzelposition beim Hausverkauf. Dieser Artikel zeigt die üblichen Sätze in der Schweiz, rechnet sie an konkreten Verkaufspreisen durch und erklärt, was sonst noch an Nebenkosten anfällt.

Zuletzt geprüft: 4. August 2026 · Bellevue Estates GmbH, Pfäffikon SZ

Kurz beantwortet

Die Maklerprovision liegt in der Deutschschweiz meistens zwischen 2 und 3 Prozent des Verkaufspreises, in der Romandie bei rund 3 Prozent und im Tessin sowie in Tourismusregionen bei 4 bis 5 Prozent, jeweils zuzüglich 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. Bei CHF 1'000'000 Verkaufspreis sind das CHF 20'000 bis 30'000 plus Steuer, fällig meist bei der öffentlichen Beurkundung.

Wie hoch ist die Maklerprovision in der Schweiz?

Die Maklerprovision liegt in der Deutschschweiz meistens zwischen 2 und 3 Prozent des erzielten Verkaufspreises, in der Romandie bei rund 3 Prozent und im Tessin sowie in touristischen Lagen bei 4 bis 5 Prozent. Bei Mehrfamilienhäusern und hochpreisigen Objekten sinkt der Satz häufig auf 1,5 bis 2 Prozent, weil die absolute Provision auch bei einem tieferen Prozentsatz hoch ausfällt. Gesetzlich ist kein Satz festgelegt: Das Obligationenrecht regelt in den Artikeln 412 bis 418 den Mäklervertrag, schreibt aber keine Höhe vor.

Die Provision ist damit frei verhandelbar. Eine Grenze setzt Artikel 417 OR: Ist eine Provision im Verhältnis zur erbrachten Leistung unverhältnismässig hoch, kann ein Gericht sie auf Antrag auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. In der Praxis kommt das selten vor, weil die meisten Sätze innerhalb der üblichen Bandbreiten liegen.

Region / ObjekttypÜbliche Maklerprovision
Deutschschweiz (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)2 – 3 %
Romandierund 3 %
Tessin und Tourismusdestinationen4 – 5 %
Mehrfamilienhäuser, hochpreisige Objekte1,5 – 2 %

Maklerprovision in Franken: Beispielrechnung für CHF 700'000, 1 und 1,5 Millionen

Was eine Provision von 2, 2,5 oder 3 Prozent in Franken konkret bedeutet, zeigt die folgende Tabelle für drei typische Verkaufspreise. Die Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, die auf Maklerleistungen zusätzlich mit dem Normalsatz von 8,1 Prozent anfällt.

Verkaufspreis2 %2,5 %3 %
CHF 700'000CHF 14'000CHF 17'500CHF 21'000
CHF 1'000'000CHF 20'000CHF 25'000CHF 30'000
CHF 1'500'000CHF 30'000CHF 37'500CHF 45'000

Was ist in der Maklerprovision enthalten – und was nicht?

Die Provision deckt in der Regel die gesamte Verkaufsabwicklung ab, nicht nur die Vermittlung eines Käufers. Ein übliches Leistungspaket umfasst:

  • Immobilienbewertung und Preisempfehlung
  • Erstellung von Exposé, Fotos und Inserattext
  • Aufschaltung auf Portalen wie ImmoScout24 und Homegate
  • Organisation und Durchführung der Besichtigungen
  • Verhandlung mit Kaufinteressenten
  • Begleitung bis zur öffentlichen Beurkundung

Nicht in der Provision enthalten sind Kosten, die unabhängig davon anfallen, ob Sie mit oder ohne Makler verkaufen:

  • Notariatsgebühren für die Beurkundung
  • Grundbuchgebühren
  • Grundstückgewinnsteuer
  • allfällige Handänderungssteuer je nach Kanton
  • Vorfälligkeitsentschädigung, falls die Hypothek vorzeitig aufgelöst wird

Erfolgshonorar, Fixhonorar oder Hybridmodell: Welche Abrechnungsart passt?

In der Praxis dominiert das Erfolgshonorar: Der Makler erhält die Provision nur, wenn der Verkauf tatsächlich zustande kommt und ursächlich auf seine Tätigkeit zurückgeht. Kommt kein Verkauf zustande, entsteht in der Regel kein Honoraranspruch, das Vermarktungsrisiko liegt beim Makler.

Fixhonorar- beziehungsweise Pauschalmodelle rechnen unabhängig vom erzielten Preis ab, etwa CHF 3'000 bis CHF 12'000 pro Mandat. Das lohnt sich rechnerisch vor allem bei hochpreisigen Objekten, wo eine Prozentprovision schnell fünfstellig wird, während der eigentliche Vermarktungsaufwand nicht proportional mitsteigt.

Hybridmodelle kombinieren eine tiefere Grundgebühr mit einer reduzierten Erfolgsprovision. Sie verteilen das finanzielle Risiko zwischen Verkäufer und Makler und sind vor allem bei längeren Mandaten oder schwieriger verkäuflichen Objekten verbreitet.

Wann wird die Provision fällig – und wer bezahlt sie?

Nach dem Erfolgsprinzip entsteht der Provisionsanspruch erst, wenn der Vertragsabschluss tatsächlich auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist. Bei einem Immobilienverkauf ist das üblicherweise der Moment der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags beim Notariat, nicht bereits die Reservation oder eine mündliche Zusage eines Interessenten.

Zahlungspflichtig ist die Partei, die den Makler beauftragt hat. Das ist in der Praxis fast immer die verkaufende Partei, auch wenn im Einzelfall andere Vereinbarungen möglich sind, etwa wenn der Käufer selbst einen Suchauftrag erteilt hat.

Der Mäklervertrag: Exklusivität, Laufzeit, Nachwirkungsfrist

Rechtliche Grundlage ist der Mäklervertrag nach Artikel 412 bis 418 OR, ergänzt durch die Regeln des einfachen Auftrags nach Artikel 394 ff. OR. Der Vertrag muss nicht schriftlich sein, sollte es aber sein, schon aus Beweisgründen bei der Provisionshöhe und den Fälligkeitsvoraussetzungen.

  • Alleinauftrag (Exklusivmandat): Sie beauftragen nur einen Makler, der dafür meist mehr in die Vermarktung investiert. Im Gegenzug können Sie während der Laufzeit nicht selbst oder über einen anderen Makler verkaufen, ohne provisionspflichtig zu werden.
  • Einfacher Auftrag: Sie können parallel mehrere Makler beauftragen oder den Verkauf zusätzlich in Eigenregie versuchen. Provisionspflichtig wird nur, wer tatsächlich vermittelt.
  • Laufzeit: Üblich sind drei bis sechs Monate mit Verlängerungsoption. Prüfen Sie die Kündigungsfrist, bevor Sie unterschreiben.
  • Nachwirkungsfrist (Kundenschutzklausel): Verkaufen Sie nach Vertragsende an einen Käufer, den der Makler während der Mandatsdauer nachweislich zugeführt hat, bleibt die Provision oft trotzdem geschuldet, meist für mehrere Monate nach Vertragsende.

Welche Nebenkosten fallen beim Hausverkauf sonst noch an?

Neben der Maklerprovision entstehen beim Eigentumsübergang weitere Kosten, die unabhängig davon anfallen, ob Sie mit oder ohne Makler verkaufen. Sie betreffen teils Käufer und Verkäufer gemeinsam, teils nur die verkaufende Partei.

KostenartHöheWer zahlt üblicherweise
Notariatsgebühren (Beurkundung)ca. 0,1 – 0,5 % des Kaufpreisesmeist hälftig Käufer/Verkäufer
Grundbuchgebührenca. 1 – 2 ‰ des Kaufpreisesmeist hälftig Käufer/Verkäufer
Handänderungssteuer1 – 3 %, nur in einem Teil der Kantone (z. B. BE, FR, VD); in AG, GL, SH, SZ, TI, UR, ZG, ZH abgeschafftje nach Kanton und Vereinbarung
Grundstückgewinnsteuerkantonal/kommunal unterschiedlich, abhängig von Besitzdauer und GewinnVerkäufer
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Auflösung der Hypothekin der Praxis häufig CHF 20'000 bis über CHF 100'000, je nach Restlaufzeit und ZinsdifferenzVerkäufer

Gegenrechnung: Was kostet die Vermarktung ohne Makler?

Verzichten Sie auf einen Makler, entfällt die Provision vollständig, die Vermarktungsarbeit übernehmen Sie dafür selbst. Zum Vergleich, was ein klassisches Maklermandat bei CHF 1'000'000 Verkaufspreis und 2,5 Prozent Provision kostet gegenüber einer Online-Vermarktung in Eigenregie über ohne-makler-verkaufen.ch:

LeistungKlassischer Makler (Beispiel 2,5 %)Eigenregie über ohne-makler-verkaufen.ch
Honorar/KostenCHF 27'025 inkl. MwStCHF 199 – 599 je nach Laufzeit, siehe Preise
Marktwertermittlungteils inklusive, teils separat verrechnetoptional CHF 189, hedonisches Modell von PriceHubble
Aufschaltung ImmoScout24/Homegatedurch Makler organisiertautomatisch über den SwissRETS-Gateway
Besichtigungen und Verhandlungdurch Makler übernommenin Eigenregie
Begleitung bis zur Beurkundungdurch Makler übernommenin Eigenregie, ein Notar bleibt in beiden Fällen nötig

Lohnt sich der Verkauf ohne Makler für Sie?

Ob sich der Verzicht auf den Makler lohnt, hängt weniger vom reinen Ersparnis-Betrag ab als von Ihrer verfügbaren Zeit, Verhandlungssicherheit und der konkreten Ausgangslage. Eine ehrliche Einschätzung braucht drei typische Situationen:

  • Wenn Sie selbst Zeit und Nerven für Besichtigungen und Preisverhandlungen mitbringen, sparen Sie die volle Provision und können sie ins Eigenkapital der nächsten Immobilie stecken. Eine Übersicht der nötigen Schritte finden Sie in der Hausverkauf-Checkliste.
  • Erben einer Immobilie in einer Erbengemeinschaft profitieren von einer neutralen, nachvollziehbaren Bewertung, die Streit um den Verkaufspreis innerhalb der Familie vorbeugt, dazu mehr im Artikel Haus verkaufen in der Erbengemeinschaft.
  • Bei echtem Zeitdruck, etwa im Rahmen einer Scheidung, kann ein Makler trotz Kosten sinnvoll sein, wenn er die Vermarktung nachweislich beschleunigt. Prüfen Sie das im Einzelfall, mehr dazu im Artikel Haus verkaufen bei Scheidung.

Es gibt keine pauschal richtige Antwort. Wer selbst verkauft, trägt den Aufwand, spart aber die Provision vollständig. Wer einen Makler beauftragt, zahlt dafür, dass ihm ein Teil der Arbeit und des Verhandlungsrisikos abgenommen wird. Rechnen Sie beide Varianten für Ihren konkreten Verkaufspreis durch, bevor Sie sich entscheiden, die Tabellen oben liefern dafür die Grundlage. Wer sich für den Weg ohne Makler entscheidet, findet den Einstieg unter Immobilie inserieren, einen Überblick über sämtliche Optionen und Kosten unter Makler oder selber verkaufen.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Was kostet ein Makler in der Schweiz üblicherweise?
In der Deutschschweiz sind 2 bis 3 Prozent des Verkaufspreises üblich, in der Romandie rund 3 Prozent und im Tessin sowie in Tourismusregionen 4 bis 5 Prozent. Bei CHF 1'000'000 Verkaufspreis entspricht das CHF 20'000 bis 30'000 zuzüglich 8,1 Prozent Mehrwertsteuer. Gesetzlich ist kein Satz vorgeschrieben, die Provision ist frei verhandelbar.
Wer zahlt die Maklerprovision – Käufer oder Verkäufer?
Zahlungspflichtig ist die Partei, die den Makler beauftragt hat. In der Praxis ist das fast immer die verkaufende Partei, weil sie den Mäklervertrag unterschreibt. Der Käufer trägt die Provision nur, wenn er selbst einen Makler mit der Suche beauftragt und das separat vereinbart wurde.
Wann muss ich die Maklerprovision bezahlen?
Die Provision wird nach dem Erfolgsprinzip fällig, sobald der Verkauf tatsächlich zustande kommt und auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht. Praktisch ist das der Moment der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags beim Notariat, nicht bereits die Reservation oder eine mündliche Zusage eines Käufers.
Ist die Maklerprovision in der Schweiz verhandelbar?
Ja. Das Obligationenrecht schreibt keine feste Höhe vor, die Provision wird zwischen Verkäufer und Makler frei vereinbart. Ist eine Provision im Verhältnis zur Leistung unverhältnismässig hoch, kann ein Gericht sie auf Antrag nach Artikel 417 OR auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.
Fällt auf die Maklerprovision Mehrwertsteuer an?
Ja, Maklerleistungen unterliegen dem Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8,1 Prozent. Bei einer Provision von CHF 25'000 netto kommen so CHF 2'025 Mehrwertsteuer dazu, macht CHF 27'025 brutto. Prüfen Sie in der Offerte, ob genannte Prozentsätze und Beträge die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Was bedeutet Nachwirkungsfrist im Mäklervertrag?
Die Nachwirkungsfrist (Kundenschutzklausel) verpflichtet Sie, dem Makler auch nach Vertragsende noch Provision zu zahlen, wenn Sie an einen Käufer verkaufen, den er nachweislich während der Mandatsdauer zugeführt hat. Achten Sie darauf, dass die Frist zeitlich begrenzt ist und nur dokumentiert zugeführte Käufer betrifft.
Was kostet der Hausverkauf insgesamt an Nebenkosten?
Zusätzlich zur allfälligen Maklerprovision fallen Notariats- und Grundbuchgebühren sowie je nach Kanton eine Handänderungssteuer an, zusammen häufig 2 bis 5 Prozent des Kaufpreises, verteilt auf Käufer und Verkäufer. Dazu kommt für den Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer sowie eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung der Hypothek.
Lohnt sich der Verkauf ohne Makler?
Das hängt von Ihrer verfügbaren Zeit und Verhandlungssicherheit ab, nicht nur vom Ersparnis-Betrag. Wer Besichtigungen, Preisverhandlung und Vertragsabwicklung selbst übernehmen kann oder will, spart die volle Provision. Bei starkem Zeitdruck oder ungeklärten Familienverhältnissen kann ein Makler trotz Kosten sinnvoll sein.

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