Hausverkauf-Checkliste: Alle Unterlagen und Schritte für die Schweiz

Diese Checkliste führt Sie durch jeden Schritt des Hausverkaufs in der Schweiz – von der ersten Unterlage bis zum unterschriebenen Übergabeprotokoll.

Zuletzt geprüft: 4. August 2026 · Bellevue Estates GmbH, Pfäffikon SZ

Kurz beantwortet

Für den Hausverkauf in der Schweiz brauchen Sie mindestens den aktuellen Grundbuchauszug, einen ÖREB-Kataster-Auszug, Baupläne und den Gebäudeversicherungsausweis. Je nach Kanton kommt ein GEAK-Energieausweis dazu, bei älteren Elektroinstallationen ein Sicherheitsnachweis. Planen Sie rund acht Wochen vor dem Inserat für die Unterlagenbeschaffung ein. Bei Stockwerkeigentum liefert die Verwaltung zusätzlich Reglement, Versammlungsprotokolle und den Stand des Erneuerungsfonds.

Die wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf – und wo Sie sie bekommen

Käufer, Notariat und – falls Sie eine Finanzierung mit einbeziehen – auch die Bank der Käuferschaft verlangen ein bestimmtes Set an Dokumenten. Am effizientesten ist es, diese früh und gebündelt zu bestellen, statt sie erst auf Nachfrage einzeln zusammenzusuchen. Wer sein Haus über einen Online-Assistenten inseriert, lädt die wichtigsten Dokumente ohnehin schon für das Inserat hoch – Doppelarbeit entfällt.

Wichtig zu wissen: Nicht jedes Dokument ist überall gleich schnell oder gleich teuer zu bekommen. Grundbuchämter, Bauämter und Gebäudeversicherungen sind kantonal beziehungsweise kommunal organisiert – ein Grundbuchamt in Zürich bearbeitet Anfragen anders als eines in Schwyz oder Waadt. Rechnen Sie deshalb mit Bearbeitungszeiten von einigen Tagen bis zu zwei Wochen und nicht mit einer Bestellung auf Knopfdruck.

DokumentWo erhältlichKosten
GrundbuchauszugGrundbuchamt des Kantons, telefonisch, per E-Mail oder online bestellbarCHF 20 bis 50 unbeglaubigt, je nach Kanton (Zug bis CHF 45), beglaubigt zusätzlich rund CHF 20
ÖREB-Kataster-Auszug (öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen)Kantonales Geoportal oder cadastre.ch, direkter Online-AbrufKostenlos
Amtlicher Situations- bzw. VermessungsplanGemeinde, Vermessungsamt oder kantonales GeoportalOnline-Einsicht meist gratis, amtlicher Ausdruck gegen Gebühr, Höhe je Gemeinde unterschiedlich
Baupläne und GrundrisseGemeinde respektive Bauamt (Bauarchiv), alternativ der ursprüngliche ArchitektGebühr je nach Gemeinde
Baubewilligungen für Um- und AnbautenGemeinde respektive BauamtGebühr je nach Gemeinde
GEAK / Gebäudeenergieausweis der KantoneZertifizierter GEAK-Experte, Liste unter geak.chCHF 700 bis 1'000 als GEAK Basis für ein Einfamilienhaus, GEAK Plus CHF 1'700 bis 2'300
GebäudeversicherungsausweisKantonale Gebäudeversicherung, in Kantonen ohne Monopol die private GebäudeversicherungKosten je nach Kanton, Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen einplanen
Elektro-Sicherheitsnachweis (SiNa)Unabhängiges Kontrollorgan oder akkreditierte InspektionsstelleIndividuell nach Objektgrösse und Aufwand, Offerte einholen
Renovations- und SanierungsnachweiseEigene Unterlagen, Handwerker- oder Architektenrechnungen
Hypothekar- und SchuldbriefunterlagenEigene Bank
Mietverträge, falls die Liegenschaft vermietet istEigene Unterlagen

Zum Energieausweis: Der GEAK ist nur in den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg und Jura beim Hausverkauf gesetzlich vorgeschrieben. Im Kanton Neuenburg gilt die Pflicht zusätzlich unabhängig vom Standort, wenn die Baubewilligung vor dem 1. Januar 1990 erteilt wurde oder die beheizte Fläche 1'000 Quadratmeter übersteigt. In den übrigen 22 Kantonen ist der GEAK freiwillig, wird von Kaufinteressenten aber zunehmend erwartet. Ein separates Dokument ist der Marktwertbericht nach hedonischem Modell: Er ersetzt den GEAK nicht, liefert aber eine belastbare Wertindikation, die viele Käufer ebenfalls verlangen.

Zum Sicherheitsnachweis: Nach der Niederspannungs-Installationsverordnung müssen elektrische Installationen bei einer Handänderung – Kauf, Schenkung, Erbteilung oder Erbvorbezug – kontrolliert werden, sofern die letzte ordentliche Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt. Die ordentlichen Kontrollintervalle selbst betragen bei den meisten Wohnbauten 10 oder 20 Jahre. Wer den Termin nicht kennt, fragt beim zuständigen Netzbetreiber nach dem Kontrollstatus.

Zusätzlich bei Stockwerkeigentum

Verkaufen Sie eine Eigentumswohnung, kommen Unterlagen von der Verwaltung dazu, die Sie separat für Stockwerkeigentum einplanen sollten:

  • Begründungsakt des Stockwerkeigentums mit Wertquoten
  • Reglement beziehungsweise Nutzungs- und Verwaltungsordnung
  • Protokolle der letzten zwei bis drei Eigentümerversammlungen
  • Aktueller Stand des Erneuerungsfonds
  • Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre
  • Bestätigung der Verwaltung, dass keine ausstehenden Beitragszahlungen oder hängigen Beschlüsse bestehen

Diese Dokumente stellt die Verwaltung in der Regel kostenlos oder gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr aus. Bestellen Sie sie frühzeitig, da manche Verwaltungen mehrere Tage bis Wochen für die Zusammenstellung brauchen – gerade bei kleineren, ehrenamtlich geführten Stockwerkeigentümergemeinschaften kann das länger dauern als bei einer professionellen Liegenschaftsverwaltung.

Zeitplan-Checkliste: In welcher Reihenfolge gehen Sie vor

PhaseWas jetzt ansteht
8 Wochen vor dem InseratGrundbuchauszug, ÖREB-Kataster-Auszug, Baupläne und Gebäudeversicherungsausweis bestellen; Marktwert ermitteln; Zustand und allfälligen Sanierungsstau ehrlich sichten; beim Netzbetreiber den Stand des Sicherheitsnachweises abklären
4 Wochen vor dem InseratGEAK bestellen, falls Pflicht-Kanton oder gewünscht; Fotos und allenfalls Home Staging organisieren; Exposé und Inserattext schreiben; Notariat oder Treuhänder für den späteren Kaufvertrag vorinformieren
Ab Aufschaltung des InseratsInserat auf ImmoScout24 und Homegate freischalten; Anfragen bündeln statt einzeln beantworten; Besichtigungstermine blockweise planen; Interessenten grob vorqualifizieren
Bei konkretem KaufinteresseFinanzierungsnachweis der Käuferschaft einholen, bevor Sie reservieren; Eckpunkte schriftlich festhalten; Kaufvertragsentwurf beim Notariat in Auftrag geben; Grundstückgewinnsteuer provisorisch bei der kantonalen Steuerverwaltung berechnen lassen
Vor der BeurkundungKaufvertragsentwurf sorgfältig prüfen, bei Unsicherheiten Notariat oder Treuhänder fragen; Ablösung von Hypothek und Schuldbrief mit der Bank klären; fälligen Sicherheitsnachweis einreichen; Beurkundungstermin bestätigen
Am ÜbergabetagZählerstände für Strom, Wasser, Gas und Heizöl ablesen und fotografieren; sämtliche Schlüssel übergeben; Übergabeprotokoll gemeinsam unterschreiben; Gebäudeversicherung, Werke und allfällige Mieter ummelden

Zur Grundstückgewinnsteuer und einer allfälligen Handänderungssteuer: Beide sind in der Schweiz kantonal geregelt, Höhe, Bemessungsgrundlage und wer sie bezahlt – Verkäufer- oder Käuferschaft – unterscheiden sich von Kanton zu Kanton teils erheblich. Eine pauschale Prozentzahl wäre deshalb irreführend. Lassen Sie sich vor der Beurkundung von der kantonalen Steuerverwaltung oder Ihrem Treuhänder eine provisorische Berechnung erstellen, damit keine Überraschung entsteht.

Wer ohne Makler verkauft, unterschätzt meist genau diesen Zeitaufwand für Unterlagen und Terminkoordination – nicht den Verkaufsprozess selbst. Ein strukturierter Ablaufplan wie dieser nimmt der Sache viel vom Stress.

Checkliste für gute Inseratsfotos

  • Tageslicht nutzen, keine Aufnahmen bei Dämmerung oder mit eingeschaltetem Kunstlicht als Hauptquelle
  • Alle Räume aufgeräumt und leer von persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Wäsche
  • Weitwinkel nur so stark einsetzen, dass Proportionen realistisch bleiben – stark verzerrte Bilder schaffen falsche Erwartungen
  • Pro Raum mindestens zwei Perspektiven, dazu Aussenansicht, Garten oder Balkon, Parkplatz respektive Garage
  • Grundriss als eigenes Bild beilegen, mit Massangaben
  • Bei Aussenaufnahmen auf gepflegten Vorplatz und, falls vorhanden, blühende Bepflanzung achten
  • Technische Highlights zeigen, die Käufer beim Rundgang sonst übersehen: Wärmepumpe, PV-Anlage, neue Fenster, sanierte Bäder
  • Mängel nicht kaschieren – ein realistisches Bild spart Ihnen Zeit mit unpassenden Interessenten

Detailliertere Hinweise zur Aufschaltung selbst finden Sie im Artikel zum Inserieren auf ImmoScout24 und Homegate.

Checkliste für die Besichtigung

  • Vor dem Termin lüften, Temperatur angenehm einstellen, Licht in allen Räumen einschalten
  • Grundbuchauszug, Baupläne, GEAK und Nebenkostenübersicht griffbereit haben, statt sie nachliefern zu müssen
  • Persönliche Gegenstände, Wertsachen und Unterlagen mit sensiblen Daten wegräumen
  • Haustiere während des Termins wenn möglich anderswo unterbringen
  • Feste Route durch die Wohnung oder das Haus im Kopf haben, damit nichts vergessen geht
  • Fragen zu Nebenkosten, Sanierungen, Nachbarschaft und Heizsystem konkret und ehrlich beantworten können
  • Nach der Besichtigung kurz nachfassen und offene Fragen schriftlich festhalten
  • Bei ernsthaftem Interesse frühzeitig nach einem Finanzierungsnachweis fragen, bevor Sie eine Reservation zusagen

Übergabeprotokoll: Was gehört hinein

Rechtlich ist ein Übergabeprotokoll beim Hausverkauf in der Schweiz nicht zwingend vorgeschrieben, in der Praxis aber der einfachste Schutz gegen spätere Streitigkeiten über Zustand oder Zählerstände. Halten Sie mindestens Folgendes schriftlich und mit Unterschrift beider Parteien fest:

  • Personalien von Verkäuferschaft und Käuferschaft sowie genaue Objektadresse mit Grundbuchbezeichnung
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Zählerstände für Strom, Wasser, Gas und gegebenenfalls Heizöl-Füllstand, idealerweise zusätzlich fotografiert
  • Anzahl und Zuordnung aller übergebenen Schlüssel: Haustür, Wohnungstür, Keller, Garage, Briefkasten, Gartentor
  • Zustand jedes Raums inklusive erkennbarer Mängel und wer für deren Behebung zuständig ist
  • Liste der Einrichtungsgegenstände, die mit dem Verkauf ins Eigentum der Käuferschaft übergehen, etwa Küchengeräte oder Gartenmöblierung
  • Bestätigung, dass sämtliche Bedienungsanleitungen, Garantiescheine und Serviceunterlagen für Heizung und Geräte übergeben wurden
  • Unterschriften beider Parteien mit Ort und Datum

Bewahren Sie eine Kopie mindestens bis zum Ablauf der üblichen Verjährungsfristen für Sachmängel auf.

Die häufigsten Fehler von Privatverkäufern

Die folgenden Punkte tauchen bei Privatverkäufen in der Schweiz immer wieder auf – die meisten davon lassen sich mit der Checkliste oben vollständig vermeiden.

  • Zu hoher Einstiegspreis: Ohne aktuelle Marktdaten wird der Preis oft nach Gefühl statt nach Vergleichswerten gesetzt. Das verlängert die Vermarktungsdauer und drückt den späteren Verhandlungspreis oft stärker als ein realistischer Startpreis.
  • Unvollständige oder verspätete Unterlagen: Fehlt bei der Besichtigung der Grundbuchauszug oder taucht die GEAK-Pflicht erst beim Notartermin auf, verlieren Sie das Vertrauen ernsthafter Käufer und wertvolle Zeit.
  • Unprofessionelle Fotos und ein dünnes Exposé: Unscharfe Bilder und knappe Angaben wirken wenig vertrauenswürdig und schrecken genau die Interessenten ab, die einen realistischen Preis zahlen würden.
  • Steuerliche und rechtliche Aspekte ignoriert: Wer die Grundstückgewinnsteuer, kantonale Formvorschriften für den Kaufvertrag oder bei Erbengemeinschaften die Zustimmung aller Erben zu spät klärt, riskiert einen geplatzten oder verzögerten Verkauf. Bei geerbten Liegenschaften lohnt sich zusätzlich unser Artikel zum Hausverkauf aus einer Erbengemeinschaft.
  • Zeitaufwand unterschätzt: Unterlagenbeschaffung, Besichtigungskoordination und Korrespondenz mit Interessenten beanspruchen über Wochen echte Arbeitszeit – wer das nicht einplant, gerät unter Druck und macht dann eher Zugeständnisse beim Preis.
  • Käufer nicht vorqualifiziert: Wer ohne Finanzierungsnachweis reserviert, riskiert einen späten Rückzieher kurz vor der Beurkundung und muss wieder von vorn beginnen.
  • Kein schriftliches Übergabeprotokoll: Ohne dokumentierte Zählerstände und Zustand entstehen im Nachhinein leicht Diskussionen über Mängel, die eigentlich beim Verkauf schon bestanden.

Ob sich der Verkauf ganz ohne Makler überhaupt lohnt, hängt stark von Zeitbudget, Objekt und persönlicher Situation ab – eine ehrliche Einordnung dazu finden Sie im Artikel Makler oder selber verkaufen. Wer sich für den Privatverkauf entscheidet, findet die passenden Pakete unter Preise.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Was kostet ein Grundbuchauszug in der Schweiz?
Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet meist CHF 20 bis 50, je nach Kanton – im Kanton Zug bis zu CHF 45. Für eine beglaubigte Version kommen rund CHF 20 Aufpreis dazu. Bestellen können Sie ihn telefonisch, per E-Mail oder online direkt beim zuständigen Grundbuchamt.
Ist ein Energieausweis (GEAK) beim Hausverkauf Pflicht?
Nur in den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg und Jura ist der GEAK beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. In den übrigen 22 Kantonen ist er freiwillig, wird von Käuferschaften aber zunehmend erwartet. Ein GEAK Basis für ein Einfamilienhaus kostet CHF 700 bis 1'000.
Was gehört alles in ein Übergabeprotokoll?
Personalien beider Parteien, Objektadresse, Datum, alle Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, ggf. Heizöl), die Anzahl übergebener Schlüssel, der dokumentierte Zustand jedes Raums mit Mängeln sowie eine Liste der mitverkauften Einrichtungsgegenstände. Rechtlich ist es nicht vorgeschrieben, aber der wirksamste Schutz vor späteren Streitigkeiten.
Wie lange im Voraus sollte ich mit der Unterlagenbeschaffung beginnen?
Rechnen Sie mit rund acht Wochen vor dem geplanten Inserat. Grundbuchauszug, ÖREB-Kataster-Auszug und Gebäudeversicherungsausweis können mehrere Tage bis zwei Wochen Bearbeitungszeit brauchen, der GEAK je nach Auslastung des Experten ebenfalls einige Wochen.
Brauche ich einen Elektro-Sicherheitsnachweis beim Verkauf?
Ja, wenn die letzte ordentliche Kontrolle der Elektroinstallation mehr als fünf Jahre zurückliegt. Nach der Niederspannungs-Installationsverordnung löst eine Handänderung dann eine ausserordentliche Kontrollpflicht aus. Fragen Sie beim zuständigen Netzbetreiber nach dem aktuellen Kontrollstatus Ihrer Liegenschaft.
Welche Unterlagen braucht es zusätzlich bei einer Eigentumswohnung?
Bei Stockwerkeigentum kommen der Begründungsakt mit Wertquoten, das Reglement beziehungsweise die Nutzungs- und Verwaltungsordnung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der aktuelle Stand des Erneuerungsfonds sowie die Nebenkostenabrechnungen dazu. Diese stellt die Verwaltung meist kostenlos oder gegen kleine Gebühr aus.
Was sind die häufigsten Fehler beim Verkauf ohne Makler?
Ein zu hoher Einstiegspreis ohne Marktdaten, unvollständige Unterlagen bei der Besichtigung, unprofessionelle Fotos, ignorierte steuerliche und rechtliche Fragen, unterschätzter Zeitaufwand sowie fehlende Vorqualifikation der Käuferschaft vor einer Reservation.
Muss ich das Übergabeprotokoll unterschreiben lassen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, in der Praxis aber dringend empfohlen. Ohne Unterschrift beider Parteien lässt sich später kaum beweisen, in welchem Zustand die Liegenschaft übergeben wurde – das kann bei Mängelrügen zum Streitpunkt werden.
Wo bekomme ich den ÖREB-Kataster-Auszug und was kostet er?
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ist über das kantonale Geoportal oder cadastre.ch direkt online abrufbar und kostenlos. Er ergänzt den Grundbuchauszug um öffentlich-rechtliche Einschränkungen wie Zonenvorschriften, Lärmempfindlichkeit oder Gewässerabstände.

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