Zug berechnet den Steuersatz auf eine Weise, die sonst kein Kanton kennt: als annualisierte Rendite des Gewinns auf die Anlagekosten. Und der Kaufvertrag gehört zum Gemeindeschreiber, nicht zum freien Notar. Die Fakten:
Im Kanton Zug hängt der Satz der Grundstückgewinnsteuer von der annualisierten Rendite ab — dem Verhältnis des Gewinns zu den Anlagekosten, umgerechnet auf ein Jahr (10 bis 60 Prozent des Gewinns, § 199 StG). Eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Eine Handänderungssteuer gibt es nicht, nur eine Grundbuchgebühr nach Zeitaufwand. Beurkundet wird beim Gemeindeschreiber der Liegenschaftsgemeinde.
Objektsteuer mit einem in der Schweiz einzigartigen Mechanismus: Der Steuersatz ist die auf ein Jahr umgerechnete prozentuale Rendite des Gewinns auf die Anlagekosten (§ 199 Abs. 1 StG) — mindestens 10 %, höchstens 60 % des Gewinns (§ 199 Abs. 3). Gewinne unter CHF 5'000 sind steuerfrei. Kantonal einheitlicher Tarif, erhoben aber durch die Gemeinde der Liegenschaft.
Es gibt keinen ausgewiesenen Zuschlag — kurze Besitzdauer verteuert die Steuer indirekt, weil die Rendite auf ein Jahr annualisiert wird: Derselbe Gewinn in kürzerer Zeit ergibt eine höhere Jahresrendite und damit einen höheren Satz (bis zum Maximum von 60 %).
Ab zwölf Jahren Besitzdauer sinkt der Maximalsteuersatz jährlich um 2,5 Prozentpunkte — auf 25 % bei 25 und mehr Jahren (§ 199 Abs. 3 Bst. b StG). Bei über 25 Jahren Besitzdauer kann zudem der Verkehrswert vor 25 Jahren als Erwerbspreis angerechnet werden (§ 195 Abs. 2 StG).
Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Erbvorbezug, Schenkung, Eigentumswechsel unter Eheleuten (§ 190 StG) sowie bei Ersatzbeschaffung von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz — soweit der Erlös in der Regel innert zwei Jahren in eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft in der Schweiz investiert wird (§ 191 StG). Wichtig für den Notartermin: Bei der Beurkundung ist ein Depot in Höhe der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer zu leisten; die Käuferschaft haftet solidarisch (§ 202 StG).
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Zug erhebt keine eigentliche Handänderungssteuer, sondern nur eine Grundbuchgebühr (ESTV-Dossier Handänderungssteuer). Bemerkenswert: Die Gebühr wird seit 2007 nach Zeitaufwand statt nach dem Kaufpreis berechnet — sie hängt damit nicht vom Wert Ihrer Immobilie ab.
Urkundspersonen sind die Gemeindeschreiber, der Grundbuchverwalter und ermächtigte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (§ 1 BeurkG). Für Grundstückkaufverträge gilt jedoch: Beurkundet wird vom Gemeindeschreiber der Gemeinde, in der das Grundstück liegt (§ 4 Abs. 2 BeurkG). Freie Anwaltsnotare dürfen gewöhnliche Grundstückkaufverträge nicht beurkunden (§ 7 Abs. 2) — die Wahl des Notars haben Sie bei einem Verkauf in Zug faktisch nicht.
Tarifiert: Amtliche Urkundspersonen nach dem Verwaltungsgebührentarif; für ermächtigte Anwältinnen und Anwälte erlässt das Obergericht einen eigenen Tarif (§ 28 BeurkG). Die konkreten Ansätze erfragt die Urkundsperson.
Ein einziges kantonales Amt: das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) in Zug führt das Grundbuch für den ganzen Kanton.
Online-Bestellformular auf zg.ch; Zustellung ausschliesslich per Post. Als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres; Dritte brauchen eine Vollmacht oder einen schriftlichen Interessennachweis (Art. 970 ZGB).
Nach effektivem Zeitaufwand, mindestens CHF 45 (§ 13 Grundbuchgebührentarif).
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
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