Immobilie verkaufen im Kanton Zug: Was hier anders ist

Zug berechnet den Steuersatz auf eine Weise, die sonst kein Kanton kennt: als annualisierte Rendite des Gewinns auf die Anlagekosten. Und der Kaufvertrag gehört zum Gemeindeschreiber, nicht zum freien Notar. Die Fakten:

Kurz beantwortet

Im Kanton Zug hängt der Satz der Grundstückgewinnsteuer von der annualisierten Rendite ab — dem Verhältnis des Gewinns zu den Anlagekosten, umgerechnet auf ein Jahr (10 bis 60 Prozent des Gewinns, § 199 StG). Eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Eine Handänderungssteuer gibt es nicht, nur eine Grundbuchgebühr nach Zeitaufwand. Beurkundet wird beim Gemeindeschreiber der Liegenschaftsgemeinde.

Was im Kanton Zug gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuernein — nur Grundbuchgebühr
NotariatMischform — für Grundstücke faktisch Amtsnotariat
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug

Objektsteuer mit einem in der Schweiz einzigartigen Mechanismus: Der Steuersatz ist die auf ein Jahr umgerechnete prozentuale Rendite des Gewinns auf die Anlagekosten (§ 199 Abs. 1 StG) — mindestens 10 %, höchstens 60 % des Gewinns (§ 199 Abs. 3). Gewinne unter CHF 5'000 sind steuerfrei. Kantonal einheitlicher Tarif, erhoben aber durch die Gemeinde der Liegenschaft.

Es gibt keinen ausgewiesenen Zuschlag — kurze Besitzdauer verteuert die Steuer indirekt, weil die Rendite auf ein Jahr annualisiert wird: Derselbe Gewinn in kürzerer Zeit ergibt eine höhere Jahresrendite und damit einen höheren Satz (bis zum Maximum von 60 %).

Ab zwölf Jahren Besitzdauer sinkt der Maximalsteuersatz jährlich um 2,5 Prozentpunkte — auf 25 % bei 25 und mehr Jahren (§ 199 Abs. 3 Bst. b StG). Bei über 25 Jahren Besitzdauer kann zudem der Verkehrswert vor 25 Jahren als Erwerbspreis angerechnet werden (§ 195 Abs. 2 StG).

Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Erbvorbezug, Schenkung, Eigentumswechsel unter Eheleuten (§ 190 StG) sowie bei Ersatzbeschaffung von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum am Wohnsitz — soweit der Erlös in der Regel innert zwei Jahren in eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft in der Schweiz investiert wird (§ 191 StG). Wichtig für den Notartermin: Bei der Beurkundung ist ein Depot in Höhe der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer zu leisten; die Käuferschaft haftet solidarisch (§ 202 StG).

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Zug erhebt keine eigentliche Handänderungssteuer, sondern nur eine Grundbuchgebühr (ESTV-Dossier Handänderungssteuer). Bemerkenswert: Die Gebühr wird seit 2007 nach Zeitaufwand statt nach dem Kaufpreis berechnet — sie hängt damit nicht vom Wert Ihrer Immobilie ab.

Beurkundung und Notariat

Urkundspersonen sind die Gemeindeschreiber, der Grundbuchverwalter und ermächtigte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (§ 1 BeurkG). Für Grundstückkaufverträge gilt jedoch: Beurkundet wird vom Gemeindeschreiber der Gemeinde, in der das Grundstück liegt (§ 4 Abs. 2 BeurkG). Freie Anwaltsnotare dürfen gewöhnliche Grundstückkaufverträge nicht beurkunden (§ 7 Abs. 2) — die Wahl des Notars haben Sie bei einem Verkauf in Zug faktisch nicht.

Tarifiert: Amtliche Urkundspersonen nach dem Verwaltungsgebührentarif; für ermächtigte Anwältinnen und Anwälte erlässt das Obergericht einen eigenen Tarif (§ 28 BeurkG). Die konkreten Ansätze erfragt die Urkundsperson.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Ein einziges kantonales Amt: das Amt für Grundbuch und Geoinformation (AGG) in Zug führt das Grundbuch für den ganzen Kanton.

Online-Bestellformular auf zg.ch; Zustellung ausschliesslich per Post. Als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres; Dritte brauchen eine Vollmacht oder einen schriftlichen Interessennachweis (Art. 970 ZGB).

Nach effektivem Zeitaufwand, mindestens CHF 45 (§ 13 Grundbuchgebührentarif).

Was im Kanton Zug anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Zug

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Zug

Wie berechnet Zug die Grundstückgewinnsteuer?
Über die Rendite: Der Steuersatz entspricht der auf ein Jahr umgerechneten prozentualen Verzinsung des Gewinns auf die Anlagekosten — mindestens 10, höchstens 60 Prozent des Gewinns (§ 199 StG). Ein schneller, hoher Gewinn wird damit überproportional besteuert.
Zahlt eine GmbH im Kanton Zug Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Zug ist dualistisch: Die Grundstückgewinnsteuer trifft nur Grundstücke des Privatvermögens (§ 189 StG). Juristische Personen versteuern den Gewinn über die ordentliche Gewinnsteuer — ohne Besitzdauerermässigung.
Gibt es in Zug eine Handänderungssteuer?
Nein. Es fällt nur eine Grundbuchgebühr an, die seit 2007 nach Zeitaufwand statt nach dem Kaufpreis berechnet wird. Gebührenpflichtig sind beide Parteien solidarisch; die Teilung ist Vertragssache.
Kann ich in Zug den Notar wählen?
Für den Kaufvertrag faktisch nicht: Beurkundet wird vom Gemeindeschreiber der Gemeinde, in der die Liegenschaft liegt (§ 4 Abs. 2 BeurkG). Freie Anwaltsnotare dürfen Grundstückkaufverträge nicht beurkunden.
Was muss ich beim Notartermin zur Steuer wissen?
Bei der Beurkundung ist ein Depot in Höhe der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer zu leisten oder Sicherheit zu stellen; die Käuferschaft haftet solidarisch für die Steuer (§ 202 StG). Planen Sie das in die Verkaufsabwicklung ein.
Was kostet ein Grundbuchauszug in Zug?
Mindestens CHF 45 nach effektivem Zeitaufwand. Bestellung über das Online-Formular auf zg.ch, Zustellung per Post. Eine unverbindliche Eigentümerauskunft gibt es über ZugMap.
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