Immobilie verkaufen im Kanton Zürich: Was hier anders ist

Zürich ist monistisch, hat die Handänderungssteuer abgeschafft und zwingt Sie zum Amtsnotariat des Kreises Ihrer Liegenschaft. Was das konkret bedeutet, steht hier — mit Gesetzesartikeln statt Faustregeln.

Kurz beantwortet

Im Kanton Zürich zahlen Sie auf den Gewinn eine Grundstückgewinnsteuer mit progressivem Gesetzestarif (10 bis 40 Prozent je Gewinnstufe, § 225 StG) — Zuschlag bei kurzer, Rabatt bei langer Besitzdauer. Eine Handänderungssteuer gibt es seit 2005 nicht mehr. Die Beurkundung erfolgt beim Amtsnotariat des Kreises, in dem die Liegenschaft liegt; die Gebühr beträgt 1 Promille des Verkehrswerts.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich

Die Gemeinden erheben die Steuer, der Tarif ist aber kantonal einheitlich und progressiv nach Gewinnstufen (§ 225 Abs. 1 StG): 10 % für die ersten CHF 4'000 des Gewinns, dann stufenweise 15/20/25/30/35 % und 40 % für Gewinnteile über CHF 100'000. Kein kommunaler Steuerfuss. Gewinne unter CHF 5'000 sind steuerfrei (§ 225 Abs. 5).

Bei einer Besitzdauer unter einem Jahr erhöht sich die Steuer um 50 Prozent, unter zwei Jahren um 25 Prozent (§ 225 Abs. 2 StG).

Ab fünf vollen Jahren Besitzdauer ermässigt sich die Steuer um 5 Prozent, jedes weitere Jahr um weitere 3 Prozentpunkte — bis zu 50 Prozent bei zwanzig Jahren und mehr (§ 225 Abs. 3 StG).

Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Erbteilung, Schenkung, güterrechtlichen Handänderungen unter Ehegatten, Umstrukturierungen und bei der Ersatzbeschaffung einer dauernd selbstgenutzten Wohnliegenschaft in der Schweiz (§ 216 Abs. 3 StG). Die Steuererklärung ist innert 30 Tagen beim Gemeindesteueramt einzureichen (§ 226 StG).

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer wurde im Kanton Zürich per 1. Januar 2005 abgeschafft (Aufhebung der §§ 227–233 StG durch Gesetz vom 30.11.2003). Was bleibt, ist die Grundbuchgebühr für die Eigentumsübertragung: 1 Promille des Verkehrswerts, mindestens CHF 100. Wer sie trägt, ist nicht gesetzlich geregelt — üblich ist eine hälftige Teilung, verbindlich ist der Kaufvertrag.

Beurkundung und Notariat

Zürich kennt ausschliesslich staatliche Amtsnotariate — Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt sind dieselbe Amtsstelle. Für Grundstücksgeschäfte ist der Amtskreis der Liegenschaft zwingend: Sie können den Notar nicht frei wählen, sondern gehen zum Amtsnotariat, in dessen Kreis Ihre Immobilie liegt. Eine freie Wahl gibt es nur bei Gesellschaftsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Beglaubigungen.

Die Beurkundung der Eigentumsübertragung ist tarifiert: 1 Promille des Verkehrswerts, mindestens CHF 100, zuzüglich Mehrwertsteuer (Notariatsgebührenverordnung, Ziff. 1.1.1).

Grundbuch und Grundbuchauszug

Die Amtsnotariate führen als Grundbuchamt das Grundbuch für die Grundstücke ihres Amtskreises. Welches Amt für Ihre Liegenschaft zuständig ist, ermitteln Sie über den GIS-Browser des Kantons.

Eingeschränkte Auszüge (Eigentümer und Grunddaten) erhalten Sie ohne Interessensnachweis über die Online-Auszugsbestellung des zuständigen Notariats; vollständige Auszüge mit Interessensnachweis oder Vollmacht.

Grundbuchauszug: erste Seite CHF 30, weitere Seiten CHF 10 bis CHF 5 (NotGebV Ziff. 5.2).

Was im Kanton Zürich anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Zürich

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Zürich

Zahlt im Kanton Zürich auch eine GmbH oder AG Grundstückgewinnsteuer?
Ja. Zürich kennt das monistische System: Die Steuer gilt unabhängig davon, ob die Liegenschaft zum Privat- oder Geschäftsvermögen gehört. Nicht verrechenbare Geschäftsverluste sind allerdings abziehbar (§ 224a StG).
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Zürich?
Der gesetzliche Tarif ist progressiv: 10 Prozent auf den ersten CHF 4'000 des Gewinns, stufenweise steigend bis 40 Prozent auf Gewinnteile über CHF 100'000 (§ 225 Abs. 1 StG). Dazu Zuschläge bei kurzer Besitzdauer (bis +50 Prozent) und Ermässigungen bei langer (bis −50 Prozent). Die verbindliche Berechnung macht das Gemeindesteueramt.
Gibt es in Zürich eine Handänderungssteuer?
Nein, sie wurde per 1. Januar 2005 abgeschafft. An ihrer Stelle fällt die Grundbuchgebühr von 1 Promille des Verkehrswerts an, mindestens CHF 100.
Kann ich in Zürich den Notar frei wählen?
Nein, nicht bei Grundstücksgeschäften. Zürich kennt nur staatliche Amtsnotariate, und für Kaufverträge ist der Amtskreis der Liegenschaft zwingend. Freie Wahl besteht nur bei anderen Beurkundungen wie Ehe- oder Erbverträgen.
Wie komme ich an einen Grundbuchauszug?
Über die Online-Auszugsbestellung des zuständigen Amtsnotariats; die erste Seite kostet CHF 30. Wer nur wissen will, wem ein Grundstück gehört, nutzt die kostenlose Eigentumsabfrage im GIS-Browser des Kantons mit SMS-Code.
Wann muss ich die Grundstückgewinnsteuer deklarieren?
Die Steuererklärung ist innert 30 Tagen nach der Handänderung beim Gemeindesteueramt der Lagegemeinde einzureichen (§ 226 StG) — nicht erst mit der ordentlichen Steuererklärung.
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