Immobilie verkaufen im Kanton Wallis: Was hier anders ist

Das Wallis kennt eine Gewinnprogression mit einer Besonderheit: Wer über 25 Jahre gehalten hat, zahlt fast nichts mehr — 1 bis 3 Prozent. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

Im Kanton Wallis zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer von 12 bis 24 Prozent je nach Gewinnhöhe (Art. 52 LF); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Bei Verkauf innert fünf Jahren gelten höhere Sätze (bis 38,4 %), nach 25 Jahren sinken sie auf 1 bis 3 Prozent. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1 bis 1,5 Prozent. Das Notariat ist frei, und die Steuerverwaltung arbeitet zweisprachig.

Was im Kanton Wallis gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuerja — 1 bis 1,5 %
Notariatfreies Notariat
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis

Progressiv nach Gewinnhöhe (Art. 52 Abs. 1 LF): 12 % bis CHF 50'000, 18 % bis CHF 100'000, 24 % darüber. Bei Verkauf innert fünf Jahren gilt eine höhere Tabelle (13,2 bis 38,4 % je nach Jahr und Gewinn). Ab 25 Jahren Besitzdauer: nur noch 1/2/3 %. Steuerbeträge unter CHF 100 werden nicht erhoben.

Kein separater Zuschlag, aber eine höhere Tabelle bei Verkauf innert fünf Jahren: 19,2 bis 38,4 Prozent je nach Gewinnhöhe und Jahr (Art. 52 Abs. 2 LF).

Ab dem sechsten Jahr Ermässigung von 4 Prozent pro vollem Jahr; nach 25 Jahren fallen die Sätze auf 1 bis 3 Prozent (Art. 52 Abs. 1 lit. b–c LF).

Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details beim Service cantonal des contributions — zweisprachig erreichbar (deutsch und französisch).

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Das Wallis erhebt eine Handänderungssteuer von 1 bis 1,5 Prozent. Details zu den Sätzen und Befreiungen erteilt der Service cantonal des contributions.

Beurkundung und Notariat

Das Wallis kennt das freiberufliche Notariat (Notariatsgesetz VS): freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.

Tarifiert; konkrete Ansätze bei der Urkundsperson.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Grundbuchämter nach Kreisen; zuständig ist das Amt der Liegenschaft.

Beim zuständigen Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.

Was im Kanton Wallis anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Wallis

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Wallis

Zahlt eine GmbH im Kanton Wallis Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Das Wallis ist dualistisch: Juristische Personen versteuern den Gewinn über die ordentliche Gewinnsteuer.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Wallis?
12 bis 24 Prozent je nach Gewinnhöhe; bei Verkauf innert fünf Jahren bis 38,4 Prozent, nach 25 Jahren nur noch 1 bis 3 Prozent (Art. 52 LF). Die verbindliche Berechnung macht der Service cantonal des contributions.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer im Wallis?
1 bis 1,5 Prozent, in der Regel zulasten der Käuferschaft.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. Das Wallis kennt das freiberufliche Notariat.
Lohnt sich Warten aus steuerlicher Sicht?
Für Privatpersonen besonders: Nach fünf Jahren entfällt die höhere Tabelle, ab dem sechsten Jahr sinkt die Steuer jährlich, nach 25 Jahren bleiben 1 bis 3 Prozent. Für eine GmbH ändert Warten nichts.
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