Das Wallis kennt eine Gewinnprogression mit einer Besonderheit: Wer über 25 Jahre gehalten hat, zahlt fast nichts mehr — 1 bis 3 Prozent. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Wallis zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer von 12 bis 24 Prozent je nach Gewinnhöhe (Art. 52 LF); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Bei Verkauf innert fünf Jahren gelten höhere Sätze (bis 38,4 %), nach 25 Jahren sinken sie auf 1 bis 3 Prozent. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1 bis 1,5 Prozent. Das Notariat ist frei, und die Steuerverwaltung arbeitet zweisprachig.
Progressiv nach Gewinnhöhe (Art. 52 Abs. 1 LF): 12 % bis CHF 50'000, 18 % bis CHF 100'000, 24 % darüber. Bei Verkauf innert fünf Jahren gilt eine höhere Tabelle (13,2 bis 38,4 % je nach Jahr und Gewinn). Ab 25 Jahren Besitzdauer: nur noch 1/2/3 %. Steuerbeträge unter CHF 100 werden nicht erhoben.
Kein separater Zuschlag, aber eine höhere Tabelle bei Verkauf innert fünf Jahren: 19,2 bis 38,4 Prozent je nach Gewinnhöhe und Jahr (Art. 52 Abs. 2 LF).
Ab dem sechsten Jahr Ermässigung von 4 Prozent pro vollem Jahr; nach 25 Jahren fallen die Sätze auf 1 bis 3 Prozent (Art. 52 Abs. 1 lit. b–c LF).
Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details beim Service cantonal des contributions — zweisprachig erreichbar (deutsch und französisch).
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Das Wallis erhebt eine Handänderungssteuer von 1 bis 1,5 Prozent. Details zu den Sätzen und Befreiungen erteilt der Service cantonal des contributions.
Das Wallis kennt das freiberufliche Notariat (Notariatsgesetz VS): freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.
Tarifiert; konkrete Ansätze bei der Urkundsperson.
Grundbuchämter nach Kreisen; zuständig ist das Amt der Liegenschaft.
Beim zuständigen Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
ImmoScout24 und Homegate, Festpreis ab CHF 199, keine Provision.
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