Immobilie verkaufen im Kanton Uri: Was hier anders ist

Uri ist monistisch, kennt keine Handänderungssteuer — und senkt die Grundstückgewinnsteuer über zwanzig Jahre von 31 auf 11 Prozent. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

Im Kanton Uri zahlen Sie eine Grundstückgewinnsteuer, die allein von der Besitzdauer abhängt: 31 Prozent im ersten Jahr, sinkend auf 11 Prozent ab zwanzig Jahren (Art. 142 StG) — auch als GmbH, denn Uri ist monistisch. Eine Handänderungssteuer gibt es nicht; es fällt nur die Grundbuchgebühr an. Das Notariat ist frei.

Was im Kanton Uri gilt

System der Grundstückgewinnsteuermonistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGja
Besitzdauerrabatt für Firmenja
Handänderungssteuernein — nur Grundbuchgebühr
Notariatfreies Notariat
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Uri

Reine Besitzdauerstaffel (Art. 142 StG) auf dem um CHF 10'000 verminderten Gewinn: 31 % bis 1 Jahr, 25 % bei 6–7 Jahren, 22 % bei 10–11, 20 % bei 12–13, 15 % bei 17–18, 11 % ab 20 Jahren. Der Freibetrag von CHF 10'000 wird pro Kalenderjahr nur einmal gewährt.

Kein separater Zuschlag — die kurze Besitzdauer ist über den Einstiegssatz von 31 Prozent belastet (Art. 142 StG).

Die gesamte Staffel ist Besitzdauer: 31 Prozent im ersten Jahr bis 11 Prozent ab zwanzig Jahren (Art. 142 StG).

Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details beim Amt für Steuern in Altdorf.

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Uri gehört zu den Kantonen ohne Handänderungssteuer — es fällt lediglich die Grundbuchgebühr für die Eigentumsübertragung an.

Beurkundung und Notariat

Uri kennt das freiberufliche Notariat: freie Wahl unter den Urkundspersonen. Bemerkenswert: Uri verlangt als einziger freier Notariatskanton kein Rechtsstudium, sondern nur die bestandene Notariatsprüfung (Art. 3 NV-UR).

Tarifiert; konkrete Ansätze bei der Urkundsperson.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Das Grundbuchamt Uri führt das Grundbuch für den Kanton.

Beim Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.

Was im Kanton Uri anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Uri

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Uri

Zahlt eine GmbH im Kanton Uri Grundstückgewinnsteuer?
Ja. Uri ist monistisch: Die Steuer gilt für Privat- und Geschäftsvermögen (Art. 126 StG).
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Uri?
31 Prozent im ersten Besitzjahr, sinkend auf 11 Prozent ab zwanzig Jahren, auf dem um CHF 10'000 verminderten Gewinn (Art. 142 StG). Die verbindliche Berechnung macht das Amt für Steuern.
Gibt es in Uri eine Handänderungssteuer?
Nein. Es fällt nur die Grundbuchgebühr an.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. Uri kennt das freiberufliche Notariat.
Lohnt sich Warten aus steuerlicher Sicht?
Ja, auch für eine GmbH: Uri ist monistisch, die Degression von 31 auf 11 Prozent gilt für alle.
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