Der Thurgau kennt einen einzigen proportionalen Satz von 40 Prozent — keine Progression, dafür kräftige Zuschläge bei kurzer und Rabatte bei langer Haltedauer. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Thurgau zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer von 40 Prozent des Gewinns (§ 135 StG) — proportional, ohne Gewinnprogression; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Bei unter drei Jahren Haltedauer kommt ein Zuschlag von 1 Prozent pro fehlendem Monat dazu, ab sechs Jahren eine Ermässigung bis zu 72 Prozent. Käuferseitig fallen Handänderungssteuer von 1 Prozent plus Grundbuchgebühr von 4 Promille plus Beurkundungsgebühr von 1 Promille an. Beurkundet wird beim staatlichen Notariat des Bezirks — ohne Wahlfreiheit.
Proportionaler Satz von 40 % des Grundstückgewinns (§ 135 Abs. 1 StG) — keine Progression nach Gewinnhöhe, kein kommunaler Tariffaktor (Staatssteuer; die Gemeinden partizipieren nur am Ertrag). Steuerbeträge unter CHF 50 werden nicht erhoben. Verluste sind mit Verlusten des Kalenderjahres und der vier Vorjahre verrechenbar (§ 134 StG).
Bei einer Eigentumsdauer unter drei Jahren erhöht sich der Steuerbetrag um 1 Prozent pro fehlendem Monat — maximal 36 Prozent Zuschlag; bei Härtefällen bis zur Hälfte reduzierbar (§ 136 Abs. 1 StG).
Ab sechs Jahren Eigentumsdauer ermässigt sich die Steuer um 4 Prozent pro Jahr, maximal 72 Prozent (§ 136 Abs. 2 StG) — der tiefste Satz liegt damit bei 11,2 Prozent ab etwa 23 Jahren.
Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, Handänderung unter Ehegatten, Umstrukturierungen und Landumlegungen (§ 129 Abs. 1 StG) sowie bei Ersatzbeschaffung dauernd selbstgenutzter Wohnliegenschaft in der Schweiz — nur soweit die Reinvestition die Anlagekosten übersteigt; bei Veräusserung des Ersatzobjekts innert fünf Jahren droht Nachsteuer.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Der Thurgau erhebt eine klassische Handänderungssteuer von 1 Prozent, veranlagt durch das Grundbuchamt, fällig vor der Eigentumsübertragung. Befreit sind unter anderem die Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ehegatten) sowie Handänderungen zwischen Eltern und Kindern (§ 138 StG). Kumuliert käuferseitig mit 4 Promille Grundbuchgebühr und 1 Promille Beurkundungsgebühr.
Staatliche Notariate bei den fünf Bezirks-Grundbuchämtern (Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen, Weinfelden). Der Kaufvertrag wird beim Amt des Bezirks beurkundet, in dem das Grundstück liegt — freie Notarwahl gibt es nicht. Interkantonale Übereinkünfte bestehen mit St. Gallen und Zürich.
Beurkundung Kaufvertrag: 1 Promille des Vertragswerts, mindestens CHF 100, maximal CHF 5'000, zuzüglich Mehrwertsteuer (Preisliste Grundbuchamt und Notariat, 2026).
Fünf Bezirks-Grundbuchämter (Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen, Weinfelden, Aussenstelle Bischofszell), organisatorisch mit den Notariaten verbunden.
Beim zuständigen Bezirks-Grundbuchamt oder online über den Digitalen Schalter gegen Rechnung. Ohne glaubhaftes Interesse gibt es die Basisdaten nach Art. 970 Abs. 2 ZGB.
CHF 50 (bis 5 Seiten) beziehungsweise CHF 100 (ab 6 Seiten), Preisliste 2026.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer; Einspracheinstanz für die Handänderungssteuer; ePortal Grundsteuern
ÖffnenDachstelle der fünf Bezirks-Grundbuchämter und Notariate: Beurkundung, Einträge, HSt-Veranlagung, Auszüge, Preisliste
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ÖffnenImmoScout24 und Homegate, Festpreis ab CHF 199, keine Provision.
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