Immobilie verkaufen im Kanton St. Gallen: Was hier anders ist

St. Gallen ist dualistisch, erhebt eine Handänderungssteuer von 1 Prozent — und Ihren Kaufvertrag beurkundet eine Amtsstelle, nicht ein freier Notar. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

Im Kanton St. Gallen zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer: progressive einfache Steuer plus ein Staatszuschlag von 220 Prozent; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1 Prozent des Kaufpreises, für die die Käuferschaft steuerpflichtig ist und Sie als Verkäufer solidarisch haften. Beurkundet wird der Kaufvertrag beim zuständigen Grundbuchamt — freie Notare sind dafür nicht zuständig.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen

Progressiv nach Gewinnhöhe (Art. 140 StG): einfache Steuer von 0 % auf den ersten CHF 2'200 stufenweise bis 10 %, bei hohen Gewinnen einheitlich 10 % auf den ganzen Gewinn. Entscheidend für die effektive Belastung: ein jährlicher Staatszuschlag von 220 % der einfachen Steuer (Art. 7 Abs. 2 Bst. b StG) — die einfache Steuer ist also nur die Basis, nicht das Ergebnis. Der Kanton bietet einen Online-Kalkulator und empfiehlt eine Vorausberechnung.

Bei einer Eigentumsdauer unter fünf Jahren erhöht sich der Steuerbetrag für das fünfte und jedes weitere fehlende volle Jahr um 1 Prozent (Art. 141 Abs. 1 StG).

Ab einer Eigentumsdauer von fünfzehn Jahren ermässigt sich die Steuer pro weiterem vollen Jahr um 1,5 % (bei mindestens fünfzehn Jahren Selbstbewohnung, auf den Gewinnanteil bis CHF 500'000, maximal 40,5 %) beziehungsweise um 1 % (Art. 141 Abs. 2 StG).

Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, güter- und scheidungsrechtlicher Auseinandersetzung, Landumlegungen und Umstrukturierungen (Art. 132 Abs. 1 StG) sowie bei der Ersatzbeschaffung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft — die Ersatzliegenschaft darf schweizweit liegen, nicht nur im Kanton.

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer ist in St. Gallen eine Gemeindesteuer, erhoben bei Handänderungen von in der Gemeinde gelegenen Grundstücken. Steuerpflichtig ist die Käuferschaft; für Sie als Verkäufer relevant: Sie haften solidarisch mit. Eingezogen wird sie vom zuständigen Grundbuchamt. Steuerfrei sind unter anderem Erbgang über die Erbengemeinschaft, Handänderungen unter Ehegatten, Umstrukturierungen und Landumlegungen (Art. 244 StG).

Beurkundung und Notariat

Grundstückkaufverträge werden in St. Gallen ausschliesslich von Amtsstellen beurkundet — praktisch durch den kommunalen Grundbuchverwalter. Freie Notare (Anwaltspatent-Inhaber) sind für Grundstücksgeschäfte nicht zuständig ('kleines Notariat'). Konsequenz: Sie wählen für den Kaufvertrag keinen Notar, sondern wenden sich an das Grundbuchamt der Liegenschaft. Für andere Beurkundungen (Ehe- und Erbverträge und Ähnliches) ist die Wahl frei.

Die Beurkundung durch den Grundbuchverwalter ist kantonal tarifiert (GB-GebV, sGS 914.5). Die Amtsnotariate publizieren ihre Gebührentabelle auf sg.ch.

Grundbuch und Grundbuchauszug

49 kommunale Grundbuchämter führen das Grundbuch und beurkunden Rechtsgeschäfte in Grundbuchsachen. Die kantonale Aufsicht führt die Grundbuchaufsicht beim Amt für Gemeinden und Bürgerrecht.

Bestellung beim zuständigen Grundbuchamt der Liegenschaft — je nach Amt am Schalter, per Formular oder online (belegt für die Stadt St. Gallen und Buchs). Die Amtssuche erfolgt über die Kantonsseite.

CHF 30 für den Grundbuchauszug (Papier oder elektronisch signiert), plus CHF 10 je weiteres Grundstück (GB-GebV, Anhang Ziff. 3.03).

Was im Kanton St. Gallen anders läuft

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Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton St. Gallen

Zahlt eine GmbH im Kanton St. Gallen Grundstückgewinnsteuer?
Nein. St. Gallen ist dualistisch: Die Steuer trifft nur Grundstücke des Privatvermögens (Art. 130 Abs. 1 StG). Juristische Personen versteuern den Gewinn über die ordentliche Gewinnsteuer — ohne Besitzdauerermässigung.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen?
Progressive einfache Steuer nach Gewinnhöhe (Art. 140 StG) — aber entscheidend ist der Staatszuschlag von 220 Prozent der einfachen Steuer. Die einfache Steuer ist nur die Basis. Der Kanton bietet einen Online-Kalkulator und empfiehlt eine Vorausberechnung; die verbindliche Zahl liefert die Fachstelle Grundstückgewinnsteuer.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer — und wer zahlt sie?
1 Prozent des Kaufpreises. Steuerpflichtig ist die Käuferschaft, aber als Verkäufer haften Sie solidarisch mit (Art. 242, 245 StG). Zwischen Eltern und Kindern gilt der halbe Satz.
Kann ich in St. Gallen den Notar wählen?
Für den Kaufvertrag nicht: Grundstückgeschäfte beurkundet ausschliesslich eine Amtsstelle, praktisch der kommunale Grundbuchverwalter. Freie Notare sind dafür nicht zuständig.
Was kostet ein Grundbuchauszug in St. Gallen?
CHF 30, plus CHF 10 je weiteres Grundstück — auf Papier oder elektronisch signiert. Bestellt wird beim zuständigen der 49 kommunalen Grundbuchämter; ob online, hängt von der Gemeinde ab.
Gibt es eine Ermässigung bei langer Haltedauer?
Ja, ab fünfzehn Jahren Eigentumsdauer: 1,5 Prozent pro weiterem Jahr bei Selbstbewohnung (maximal 40,5 Prozent), sonst 1 Prozent (Art. 141 Abs. 2 StG). Unter fünf Jahren gibt es umgekehrt einen Zuschlag.
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