Immobilie verkaufen im Kanton Solothurn: Was hier anders ist

Solothurn rechnet die Grundstückgewinnsteuer über den ordentlichen Einkommenssteuertarif — und für den Kaufvertrag gibt es genau eine Adresse: die Amtschreiberei. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

Im Kanton Solothurn zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer nach dem ordentlichen Einkommenssteuertarif, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss von Kanton und Gemeinden; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Ab fünf Jahren Besitzdauer sinkt der steuerbare Gewinn um 2 Prozent pro Jahr, bis zu 50 Prozent. Käuferseitig fällt eine Handänderungssteuer von 2,2 Prozent an. Den Kaufvertrag beurkundet ausschliesslich die staatliche Amtschreiberei des Amtskreises — freie Notare dürfen das nicht.

Was im Kanton Solothurn gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuerja — 2,2 %, zulasten der Käuferschaft
NotariatMischform — Kaufverträge nur bei der Amtschreiberei
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Solothurn

Berechnung mit dem ordentlichen Einkommenssteuertarif, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss von Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinden — es gibt keinen separaten progressiven Sondersteuertarif. Die gemeinsame Rechnung für Kanton und Gemeinden stellt das kantonale Steueramt aus.

Es gibt keinen Zuschlag bei kurzer Besitzdauer — das Gesetz kennt nur den Besitzesdauerabzug (§ 57 StG).

Nach fünf Jahren Besitzdauer reduziert sich der Gewinn um je 2 Prozent pro weiterem vollem Jahr, maximal 50 Prozent nach 30 Jahren (§ 57 StG). Massgebend ist das Beurkundungsdatum.

Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, Eigentumswechsel unter Ehegatten, Landumlegungen und Umstrukturierungen (§§ 50–51 StG) sowie bei Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums innert zwei Jahren in der Schweiz. Die latente Steuerlast geht dabei auf den Erwerber über, die Besitzdauer läuft weiter.

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Solothurn erhebt eine klassische Handänderungssteuer von 2,2 Prozent, rein kantonal. Wichtig für Eigennutzer: Für dauernd selbstgenutztes Wohneigentum gibt es eine Befreiung (§ 207 Abs. 1 lit. g StG) — das Gesuch muss allerdings bis zur Beurkundung bei der Amtschreiberei eingereicht sein. Die Befreiung gilt seit 2011; Sekundärquellen datieren sie teils falsch auf 2023.

Beurkundung und Notariat

Amtsnotariat (Amtschreibereien) und freiberufliche Notare existieren nebeneinander, aber für Grundstück-Kaufverträge sind die Amtschreibereien allein zuständig: Sie gehen zur Amtschreiberei des Amtskreises der Liegenschaft, freie Notarwahl gibt es dafür nicht. Private Notare dürfen nur Vorverträge, Eheverträge und bestimmte Gesellschaftsverträge beurkunden. Sechs Standorte; die Amtschreiberei vereint Notariat, Grundbuch, Erbschafts-, Betreibungs- und Handelsregisteramt unter einem Dach.

Tarifiert nach kantonalem Gebührentarif: Kaufvertrag nach Aufwand, Minimalgebühr rund CHF 1'600, Zuschlag von 1 Promille bei Verkehrswert über CHF 200'000 (Preisliste 2022; die aktuelle Höhe erfragt die Amtschreiberei).

Grundbuch und Grundbuchauszug

Die Grundbuchämter sind funktional mit den Amtschreibereien vereint — sechs Standorte (Solothurn, Grenchen-Bettlach, Olten-Gösgen, Thal-Gäu, Dorneck, Thierstein); zuständig ist der Amtskreis der Liegenschaft.

Online-Formular, E-Mail oder direkt am Schalter (sofortiger Bezug). Der vollständige Auszug geht an Eigentümer, Grundpfandgläubiger oder mit schriftlichem Interessennachweis; der Auszug mit den öffentlichen Eintragungen ist für Dritte frei.

CHF 30 (ein Grundstück), plus CHF 10 pro zusätzlichem Grundstück.

Was im Kanton Solothurn anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Solothurn

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Solothurn

Zahlt eine GmbH im Kanton Solothurn Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Solothurn ist dualistisch: Die Steuer trifft nur das Privatvermögen (§ 48 StG). Juristische Personen versteuern den Gewinn über die ordentliche Gewinnsteuer — ohne Besitzesdauerabzug.
Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?
Mit dem ordentlichen Einkommenssteuertarif, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss von Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinden. Ab fünf Jahren Besitzdauer sinkt der Gewinn um 2 Prozent pro Jahr, maximal 50 Prozent. Das Steueramt rechnet auf Anfrage voraus.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer — und wer zahlt sie?
2,2 Prozent des Verkehrswerts, gesetzlich zulasten der Käuferschaft — auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wird. Unter Ehegatten, eingetragenen Partnern und Nachkommen gilt 1,1 Prozent; für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es eine Befreiung auf Gesuch.
Kann ich den Notar frei wählen?
Für den Kaufvertrag nicht: Allein die Amtschreiberei des Amtskreises der Liegenschaft ist zuständig. Private Notare dürfen nur Vorverträge und bestimmte Gesellschaftsverträge beurkunden.
Was kostet ein Grundbuchauszug in Solothurn?
CHF 30 für ein Grundstück, plus CHF 10 pro zusätzlichem. Bestellung online mit Zustellung innert ein bis zwei Tagen oder sofort am Schalter.
Gibt es einen Zuschlag bei kurzer Besitzdauer?
Nein — Solothurn kennt keinen Zuschlag. Es gibt nur den Besitzesdauerabzug in die andere Richtung: ab fünf Jahren 2 Prozent pro Jahr, maximal 50 Prozent.
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