Solothurn rechnet die Grundstückgewinnsteuer über den ordentlichen Einkommenssteuertarif — und für den Kaufvertrag gibt es genau eine Adresse: die Amtschreiberei. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Solothurn zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer nach dem ordentlichen Einkommenssteuertarif, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss von Kanton und Gemeinden; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Ab fünf Jahren Besitzdauer sinkt der steuerbare Gewinn um 2 Prozent pro Jahr, bis zu 50 Prozent. Käuferseitig fällt eine Handänderungssteuer von 2,2 Prozent an. Den Kaufvertrag beurkundet ausschliesslich die staatliche Amtschreiberei des Amtskreises — freie Notare dürfen das nicht.
Berechnung mit dem ordentlichen Einkommenssteuertarif, multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss von Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinden — es gibt keinen separaten progressiven Sondersteuertarif. Die gemeinsame Rechnung für Kanton und Gemeinden stellt das kantonale Steueramt aus.
Es gibt keinen Zuschlag bei kurzer Besitzdauer — das Gesetz kennt nur den Besitzesdauerabzug (§ 57 StG).
Nach fünf Jahren Besitzdauer reduziert sich der Gewinn um je 2 Prozent pro weiterem vollem Jahr, maximal 50 Prozent nach 30 Jahren (§ 57 StG). Massgebend ist das Beurkundungsdatum.
Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, Eigentumswechsel unter Ehegatten, Landumlegungen und Umstrukturierungen (§§ 50–51 StG) sowie bei Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums innert zwei Jahren in der Schweiz. Die latente Steuerlast geht dabei auf den Erwerber über, die Besitzdauer läuft weiter.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Solothurn erhebt eine klassische Handänderungssteuer von 2,2 Prozent, rein kantonal. Wichtig für Eigennutzer: Für dauernd selbstgenutztes Wohneigentum gibt es eine Befreiung (§ 207 Abs. 1 lit. g StG) — das Gesuch muss allerdings bis zur Beurkundung bei der Amtschreiberei eingereicht sein. Die Befreiung gilt seit 2011; Sekundärquellen datieren sie teils falsch auf 2023.
Amtsnotariat (Amtschreibereien) und freiberufliche Notare existieren nebeneinander, aber für Grundstück-Kaufverträge sind die Amtschreibereien allein zuständig: Sie gehen zur Amtschreiberei des Amtskreises der Liegenschaft, freie Notarwahl gibt es dafür nicht. Private Notare dürfen nur Vorverträge, Eheverträge und bestimmte Gesellschaftsverträge beurkunden. Sechs Standorte; die Amtschreiberei vereint Notariat, Grundbuch, Erbschafts-, Betreibungs- und Handelsregisteramt unter einem Dach.
Tarifiert nach kantonalem Gebührentarif: Kaufvertrag nach Aufwand, Minimalgebühr rund CHF 1'600, Zuschlag von 1 Promille bei Verkehrswert über CHF 200'000 (Preisliste 2022; die aktuelle Höhe erfragt die Amtschreiberei).
Die Grundbuchämter sind funktional mit den Amtschreibereien vereint — sechs Standorte (Solothurn, Grenchen-Bettlach, Olten-Gösgen, Thal-Gäu, Dorneck, Thierstein); zuständig ist der Amtskreis der Liegenschaft.
Online-Formular, E-Mail oder direkt am Schalter (sofortiger Bezug). Der vollständige Auszug geht an Eigentümer, Grundpfandgläubiger oder mit schriftlichem Interessennachweis; der Auszug mit den öffentlichen Eintragungen ist für Dritte frei.
CHF 30 (ein Grundstück), plus CHF 10 pro zusätzlichem Grundstück.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
Veranlagung Grundstückgewinnsteuer und Handänderungssteuer; Vorausberechnung der GGSt, Auskünfte zu latenten Steuerlasten
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