Schwyz ist monistisch, hat die Handänderungssteuer per Volksentscheid abgeschafft — und verlangt die Sicherstellung der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer schon beim Verkauf. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Schwyz zahlen Sie eine Grundstückgewinnsteuer mit progressivem Tarif von 8 bis 30 Prozent (§ 120 StG) — auch als GmbH, denn Schwyz ist monistisch. Eine Handänderungssteuer gibt es seit der Volksabschaffung 2008 nicht mehr; es fällt aber eine wertabhängige Beurkundungsgebühr von 1 Promille an. Beurkundet wird zwingend beim Amtsnotar des Kreises der Liegenschaft, und der mutmassliche Steuerbetrag ist beim Verkauf zu hinterlegen oder per Bankgarantie zu sichern (§ 197 StG).
Progressiv nach Gewinnshöhe (§ 120 Abs. 1 StG): 8 % auf den ersten CHF 3'000, stufenweise 12/16/20/25 % und 30 % für Gewinnteile über CHF 40'000. Kein kommunaler Steuerfuss — nur die einfache Staatssteuer; ein Viertel des Ertrags geht an Bezirke und Gemeinden.
Besitzdauer unter einem Jahr: Zuschlag von 40 Prozent auf die Steuer; danach gestaffelt 30/20/10 Prozent bis zum vierten Jahr (§ 120 Abs. 2 StG).
Ab fünf vollen Jahren ermässigt sich die Steuer um 10 Prozent, jedes weitere Jahr um 3 Prozentpunkte — bis zu 70 Prozent bei 25 Jahren (§ 120 Abs. 3 StG).
Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, güterrechtlicher Auseinandersetzung und Umstrukturierungen (§§ 107–108 StG) sowie bei Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums in der Schweiz, in der Regel innert vier Jahren (§ 109) — nicht für Ferien- und Zweitliegenschaften.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Schwyz hat die Handänderungssteuer per Volksinitiative des HEV abgeschafft (angenommen am 28. September 2008) — vollumfänglich und ersatzlos. Was bleibt, ist die Beurkundungs- und Grundbuchgebühr von 1 Promille des Handänderungswerts, gedeckelt bei CHF 13'500.
Für Kaufverträge über Schwyzer Grundstücke sind ausschliesslich die Amtsnotare des Kreises zuständig, in dem die Liegenschaft liegt (§ 10 EGzZGB) — keine freie Notarwahl. Freiberufliche Urkundspersonen gibt es nur für andere Rechtsgeschäfte. Die sieben Notariatskreise (Schwyz, Goldau, Gersau, Küssnacht, Einsiedeln, Höfe, March) vereinen Notariat, Grundbuch- und Konkursamt.
Beurkundung/Handänderung: 1 Promille des Handänderungswerts, maximal CHF 13'500 (Gebührentarif SRSZ 213.512).
Der Amtsnotar ist zugleich Grundbuchverwalter: Die sieben Notariatskreise führen das Grundbuch für ihre Gemeinden (§ 79 EGzZGB).
Beim zuständigen Grundbuchamt des Kreises oder elektronisch über das Auskunftsportal Terravis.
Auszug mit Beglaubigung CHF 50, ohne CHF 30 pro Grundstück; unbeglaubigter elektronischer Auszug über Terravis CHF 5–10.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer (Erklärung innert 30 Tagen), Festsetzung des voraussichtlichen Steuerbetrags zur Sicherstellung; Bahnhofstrasse 15, 6431 Schwyz
ÖffnenÖffentliche Beurkundung (Amtsnotar-Pflicht), Grundbucheintrag, Grundbuchauszüge; Meldung der Veräusserung mindestens 5 Tage vorher
ÖffnenRegister der Urkundspersonen, Informationen zur öffentlichen Beurkundung
ÖffnenImmoScout24 und Homegate, Festpreis ab CHF 199, keine Provision.
Jetzt Inserat erstellen