Schaffhausen ist neben Zürich der einzige Kanton mit reinem Amtsnotariat — und erhebt keine Handänderungssteuer. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Schaffhausen zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer mit progressivem Tarif von 2 bis 20 Prozent je Gewinnstufe (Art. 120 StG); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Bei unter sechs Monaten Besitzdauer kommen 50 Prozent Zuschlag dazu. Eine Handänderungssteuer gibt es nicht — nur die Grundbuchgebühr. Beurkundet wird beim staatlichen Amt: Schaffhausen kennt wie Zürich das Amtsnotariat.
Progressiv nach Gewinnhöhe (Art. 120 Abs. 1 StG): 2 % auf die ersten CHF 2'000, stufenweise steigend bis 20 %; für Gewinne ab CHF 100'000 gilt einheitlich 15 % auf den gesamten Gewinn.
Zuschlag auf die errechnete Steuer (Art. 120 Abs. 2 StG): +50 % bei unter sechs Monaten Besitzdauer, +45 % bei sechs bis zwölf Monaten, +40 % bei eineinhalb bis zwei Jahren, weiter abgestuft.
Ermässigung bei langer Besitzdauer nach demselben Artikel — Details bei der Steuerverwaltung (siehe Lücken).
Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details bei der Steuerverwaltung Schaffhausen.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Schaffhausen gehört zu den Kantonen ohne Handänderungssteuer — es fällt lediglich die Grundbuchgebühr für die Eigentumsübertragung an.
Schaffhausen kennt — wie Zürich — das reine Amtsnotariat: Öffentliche Beurkundungen nehmen staatliche Stellen vor (Handelsregisteramt, Grundbuchamt, Amt für Justiz). Sie wenden sich an das zuständige Amt; eine freie Notarwahl gibt es nicht.
Tarifiert; konkrete Ansätze beim zuständigen Amt.
Das Grundbuchamt Schaffhausen führt das Grundbuch für den Kanton.
Beim Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
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