Immobilie verkaufen im Kanton Schaffhausen: Was hier anders ist

Schaffhausen ist neben Zürich der einzige Kanton mit reinem Amtsnotariat — und erhebt keine Handänderungssteuer. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

Im Kanton Schaffhausen zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer mit progressivem Tarif von 2 bis 20 Prozent je Gewinnstufe (Art. 120 StG); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Bei unter sechs Monaten Besitzdauer kommen 50 Prozent Zuschlag dazu. Eine Handänderungssteuer gibt es nicht — nur die Grundbuchgebühr. Beurkundet wird beim staatlichen Amt: Schaffhausen kennt wie Zürich das Amtsnotariat.

Was im Kanton Schaffhausen gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuernein — nur Grundbuchgebühr
NotariatAmtsnotariat
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schaffhausen

Progressiv nach Gewinnhöhe (Art. 120 Abs. 1 StG): 2 % auf die ersten CHF 2'000, stufenweise steigend bis 20 %; für Gewinne ab CHF 100'000 gilt einheitlich 15 % auf den gesamten Gewinn.

Zuschlag auf die errechnete Steuer (Art. 120 Abs. 2 StG): +50 % bei unter sechs Monaten Besitzdauer, +45 % bei sechs bis zwölf Monaten, +40 % bei eineinhalb bis zwei Jahren, weiter abgestuft.

Ermässigung bei langer Besitzdauer nach demselben Artikel — Details bei der Steuerverwaltung (siehe Lücken).

Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details bei der Steuerverwaltung Schaffhausen.

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Schaffhausen gehört zu den Kantonen ohne Handänderungssteuer — es fällt lediglich die Grundbuchgebühr für die Eigentumsübertragung an.

Beurkundung und Notariat

Schaffhausen kennt — wie Zürich — das reine Amtsnotariat: Öffentliche Beurkundungen nehmen staatliche Stellen vor (Handelsregisteramt, Grundbuchamt, Amt für Justiz). Sie wenden sich an das zuständige Amt; eine freie Notarwahl gibt es nicht.

Tarifiert; konkrete Ansätze beim zuständigen Amt.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Das Grundbuchamt Schaffhausen führt das Grundbuch für den Kanton.

Beim Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.

Was im Kanton Schaffhausen anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Schaffhausen

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Schaffhausen

Zahlt eine GmbH im Kanton Schaffhausen Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Schaffhausen ist dualistisch: Die Steuer trifft nur das Privatvermögen (Art. 110 StG). Juristische Personen zahlen ordentliche Gewinnsteuer.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Schaffhausen?
Progressiv 2 bis 20 Prozent je Gewinnstufe; für Gewinne ab CHF 100'000 einheitlich 15 Prozent (Art. 120 StG). Zuschläge bis +50 Prozent bei kurzer Haltedauer. Die verbindliche Berechnung macht die Steuerverwaltung.
Gibt es in Schaffhausen eine Handänderungssteuer?
Nein. Es fällt nur die Grundbuchgebühr an.
Kann ich den Notar frei wählen?
Nein. Schaffhausen kennt wie Zürich das Amtsnotariat: Beurkundet wird bei den staatlichen Stellen.
Lohnt sich Warten aus steuerlicher Sicht?
Für Privatpersonen: Die Zuschläge fallen stufenweise weg. Für eine GmbH ändert Warten nichts.
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