Obwalden rechnet die Grundstückgewinnsteuer über eine einfache Steuer mal Steuerfuss — Kanton und Gemeinde bestimmen mit. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Obwalden zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer aus einer einfachen Steuer, multipliziert mit dem Steuerfuss von Kanton (3,15 Einheiten) und Gemeinde; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Bei unter einem Jahr Besitzdauer kommen 30 Prozent Zuschlag dazu (Art. 144 StG i.V.m. Zuschlagsregel). Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent. Das Notariat ist eine Mischform.
Einfache Steuer multipliziert mit dem Steuerfuss: Kanton 3,15 Einheiten, dazu der Gemeindesteuerfuss (von der Gemeindeversammlung festgelegt). Die Gemeinde der Liegenschaft beeinflusst die Belastung damit direkt.
Zuschlag bei kurzer Eigentumsdauer: +30 % unter einem Jahr, +20 % bei einem bis zwei Jahren, +10 % bei zwei bis drei Jahren (StG OW).
Ermässigung bei langer Besitzdauer nach kantonalem Tarif — Details bei der Kantonalen Steuerverwaltung (siehe Lücken).
Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details bei der Steuerverwaltung in Sarnen.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Obwalden erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent des Kaufpreises. Details bei der Kantonalen Steuerverwaltung.
Obwalden kennt eine Mischform aus Amts- und freiberuflichen Urkundspersonen (BeurkG OW). Die Zuständigkeit für den Kaufvertrag klären Sie mit dem zuständigen Amt.
Tarifiert; konkrete Ansätze bei der zuständigen Stelle.
Das Grundbuchamt Obwalden führt das Grundbuch (Sarnen).
Beim Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
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