Nidwalden ist monistisch und spannt die Besitzdauerstaffel über dreissig Jahre: von 36 auf 12 Prozent. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Nidwalden zahlen Sie eine Grundstückgewinnsteuer, die allein von der Besitzdauer abhängt: 36 Prozent im ersten Jahr, sinkend auf 12 Prozent ab dreissig Jahren (Art. 151 StG) — auch als GmbH, denn Nidwalden ist monistisch. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1 Prozent. Das Notariat ist eine Mischform aus Amts- und freien Urkundspersonen.
Reine Besitzdauerstaffel (Art. 151 StG): 36 % bis 1 Jahr, 28 % bei 4–5 Jahren, 23 % bei 9–10, 21,5 % bei 11–12, 17 % bei 20–21, 15 % bei 24–25, 12 % ab 30 Jahren. Keine Gewinnprogression; Ertrag geteilt zwischen Kanton und Gemeinden.
Kein separater Zuschlag — die kurze Besitzdauer ist über den Einstiegssatz von 36 Prozent belastet (Art. 151 StG).
Die gesamte Staffel ist Besitzdauer: 36 Prozent im ersten Jahr bis 12 Prozent ab dreissig Jahren (Art. 151 StG).
Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details beim Kantonalen Steueramt in Stans.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Nidwalden erhebt eine Handänderungssteuer von 1 Prozent des Kaufpreises. Details beim Kantonalen Steueramt.
Öffentliche Beurkundungen nehmen in Nidwalden Landschreiber, Amtsnotare, Grundbuchverwalter, Handelsregisterführer, Gemeindeschreiber und frei praktizierende Rechtsanwälte vor — je nach Sachgebiet. Für den Kaufvertrag ist die Zuständigkeit beim Grundbuchamt/Notariat des Kreises zu erfragen.
Tarifiert; konkrete Ansätze bei der zuständigen Stelle.
Das Grundbuchamt Nidwalden führt das Grundbuch (Stans).
Beim Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
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