Immobilie verkaufen im Kanton Neuenburg: Was hier anders ist

Neuenburg treibt beides auf die Spitze: Zuschläge bis 60 Prozent bei kurzer Haltedauer — und eine Handänderungssteuer von 3,3 Prozent. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

Im Kanton Neuenburg zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer, die bei kurzer Besitzdauer um bis zu 60 Prozent erhöht und bei langer um bis zu 60 Prozent ermässigt wird (Art. 72–73 LCdir); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 3,3 Prozent (2,2 Prozent im reduzierten Fall) — eine der höchsten der Schweiz. Das Notariat ist frei.

Was im Kanton Neuenburg gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuerja — 3,3 % (2,2 % reduziert)
Notariatfreies Notariat
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Neuenburg

Die Grundsteuer folgt Art. 71 LCdir; entscheidend sind die Zu- und Abschläge nach Besitzdauer. Steuerbeträge unter CHF 100 werden nicht erhoben.

Zuschlag auf den Steuerbetrag (Art. 72 LCdir): +60 % bei unter einem Jahr, +45 % unter zwei Jahren, +30 % unter drei, +15 % unter vier Jahren.

Ermässigung (Art. 73 LCdir): −6 % ab 5 Jahren, dann jährlich steigend — −30 % ab 9 Jahren, −48 % ab 12, −60 % ab 14 Jahren.

Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details beim Service des contributions.

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Neuenburg erhebt mit 3,3 Prozent eine der höchsten Handänderungssteuern der Schweiz; in bestimmten Fällen gilt der reduzierte Satz von 2,2 Prozent. Details beim Service des contributions.

Beurkundung und Notariat

Neuenburg kennt das freiberufliche Notariat (Loi sur le notariat, RSN 166): freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.

Tarifiert; konkrete Ansätze bei der Urkundsperson.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Grundbuchämter nach Kreisen; zuständig ist das Amt der Liegenschaft.

Beim zuständigen Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.

Was im Kanton Neuenburg anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Neuenburg

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Neuenburg

Zahlt eine GmbH im Kanton Neuenburg Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Neuenburg ist dualistisch: Juristische Personen versteuern den Gewinn über die ordentliche Gewinnsteuer.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Neuenburg?
Grundtarif nach Art. 71 LCdir, plus Zuschlag bei kurzer Haltedauer (bis +60 % unter einem Jahr) oder Ermässigung bei langer (bis −60 % ab 14 Jahren). Die verbindliche Berechnung macht das Service des contributions.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Neuenburg?
3,3 Prozent des Kaufpreises — reduziert 2,2 Prozent in bestimmten Fällen. In der Regel zulasten der Käuferschaft.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. Neuenburg kennt das freiberufliche Notariat.
Lohnt sich Warten aus steuerlicher Sicht?
Für Privatpersonen deutlich: Nach vier Jahren entfällt jeder Zuschlag, ab fünf Jahren beginnt die Ermässigung. Für eine GmbH ändert Warten nichts.
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