Luzern ist dualistisch, erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent — und Ihren Kaufvertrag darf nur ein Luzerner Notar beurkunden. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Luzern zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer nach dem Einkommenssteuertarif, mit einheitlichem Steuerfuss von 4,2 Einheiten und Freibetrag von CHF 13'000; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent, die gesetzlich die Käuferschaft trifft. Beurkunden darf nur ein Notar mit Büro oder Amt im Kanton Luzern.
Progressiv nach Gewinnhöhe: Die einfache Steuer folgt dem Einkommenssteuertarif (§ 57 StG), angewendet auf den Gewinn allein (§ 22 Abs. 1 GGStG). Freibetrag CHF 13'000 (§ 22 Abs. 2). Einheitlicher Steuerfuss von 4,2 Einheiten für Kanton und Gemeinden (§ 23) — kein kommunaler Satzfaktor. Veranlagt wird dezentral durch die Gemeinde der Liegenschaft.
Bei einer Besitzdauer unter sechs Jahren erhöht sich die Steuer um 10 Prozent pro vollem Jahr, um das die Besitzdauer kürzer ist — gedeckelt auf maximal 40 Prozent des Grundstückgewinns (§ 24 Abs. 1 GGStG). Stichtag ist der Grundbucheintrag.
Bei einer Besitzdauer über acht Jahren ermässigt sich die Steuer um 1 Prozent pro weiterem vollen Jahr, maximal 25 Prozent (§ 24 Abs. 2 GGStG).
Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, Eigentumswechsel unter Ehegatten, Landumlegungen und Umstrukturierungen (§ 4 Abs. 1 GGStG) sowie bei der Ersatzbeschaffung dauernd selbstgenutzten Wohneigentums — Erlös innert zwei Jahren in eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft in der Schweiz, Frist erstreckbar auf maximal vier Jahre (§ 4 Abs. 3).
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Luzern erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent (HStG, SRL 645). Steuerpflichtig ist gesetzlich die Käuferschaft. Erfasst werden auch wirtschaftliche Handänderungen — etwa der Mehrheitsverkauf an einer Immobiliengesellschaft. Bei nicht feststellbarem Preis gilt ein Ersatzwert. Veranlagt wird durch die Gemeinde.
Notare sind freiberufliche Anwältinnen und Anwälte mit Büro im Kanton sowie patentierte Gemeindeschreiber (§ 5 BeurkG). Die entscheidende Einschränkung: Grundstückgeschäfte über Luzerner Grundstücke können nur von einem Luzerner Notar beurkundet werden (§ 3 Abs. 2 BeurkG) — freie Wahl also, aber nur unter Luzerner Notaren. Aufsicht: Kommission des Kantonsgerichts.
Tarifiert (§§ 60 ff. BeurkG): gestaffelter Promilletarif, maximal 3 Promille des Geschäftswerts; auf Mehrbeträgen über CHF 10 Millionen fällt keine Gebühr mehr an.
Zwei Grundbuchämter: Luzern Ost (Geschäftsstellen Kriens und Hochdorf) und Luzern West (Schüpfheim).
Am Schalter des zuständigen Grundbuchamts oder online über den Onlinedienst des Kantons; Zustellung an Private per Post.
Grundbuchauszug CHF 45 inklusive Porto (plus CHF 10 je weiteres Grundstück), Teilauszug CHF 25 (Grundbuchgebührenverordnung, SRL 228).
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
Kantonale Steuerverwaltung; Steuerbuch mit amtlichen Weisungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer (die Veranlagung selbst macht die Gemeinde der Liegenschaft)
ÖffnenGrundbuchführung, Grundbuchauszüge, Eigentümerauskünfte, Online-Bestellung
ÖffnenAmtliche Auslegungshilfen zur Grundstückgewinnsteuer — die verbindliche Lesart der Regeln
ÖffnenImmoScout24 und Homegate, Festpreis ab CHF 199, keine Provision.
Jetzt Inserat erstellen