Immobilie verkaufen im Kanton Luzern: Was hier anders ist

Luzern ist dualistisch, erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent — und Ihren Kaufvertrag darf nur ein Luzerner Notar beurkunden. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

Im Kanton Luzern zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer nach dem Einkommenssteuertarif, mit einheitlichem Steuerfuss von 4,2 Einheiten und Freibetrag von CHF 13'000; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent, die gesetzlich die Käuferschaft trifft. Beurkunden darf nur ein Notar mit Büro oder Amt im Kanton Luzern.

Was im Kanton Luzern gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuerja — 1,5 % des Kaufpreises
NotariatMischform
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern

Progressiv nach Gewinnhöhe: Die einfache Steuer folgt dem Einkommenssteuertarif (§ 57 StG), angewendet auf den Gewinn allein (§ 22 Abs. 1 GGStG). Freibetrag CHF 13'000 (§ 22 Abs. 2). Einheitlicher Steuerfuss von 4,2 Einheiten für Kanton und Gemeinden (§ 23) — kein kommunaler Satzfaktor. Veranlagt wird dezentral durch die Gemeinde der Liegenschaft.

Bei einer Besitzdauer unter sechs Jahren erhöht sich die Steuer um 10 Prozent pro vollem Jahr, um das die Besitzdauer kürzer ist — gedeckelt auf maximal 40 Prozent des Grundstückgewinns (§ 24 Abs. 1 GGStG). Stichtag ist der Grundbucheintrag.

Bei einer Besitzdauer über acht Jahren ermässigt sich die Steuer um 1 Prozent pro weiterem vollen Jahr, maximal 25 Prozent (§ 24 Abs. 2 GGStG).

Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, Eigentumswechsel unter Ehegatten, Landumlegungen und Umstrukturierungen (§ 4 Abs. 1 GGStG) sowie bei der Ersatzbeschaffung dauernd selbstgenutzten Wohneigentums — Erlös innert zwei Jahren in eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft in der Schweiz, Frist erstreckbar auf maximal vier Jahre (§ 4 Abs. 3).

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Luzern erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent (HStG, SRL 645). Steuerpflichtig ist gesetzlich die Käuferschaft. Erfasst werden auch wirtschaftliche Handänderungen — etwa der Mehrheitsverkauf an einer Immobiliengesellschaft. Bei nicht feststellbarem Preis gilt ein Ersatzwert. Veranlagt wird durch die Gemeinde.

Beurkundung und Notariat

Notare sind freiberufliche Anwältinnen und Anwälte mit Büro im Kanton sowie patentierte Gemeindeschreiber (§ 5 BeurkG). Die entscheidende Einschränkung: Grundstückgeschäfte über Luzerner Grundstücke können nur von einem Luzerner Notar beurkundet werden (§ 3 Abs. 2 BeurkG) — freie Wahl also, aber nur unter Luzerner Notaren. Aufsicht: Kommission des Kantonsgerichts.

Tarifiert (§§ 60 ff. BeurkG): gestaffelter Promilletarif, maximal 3 Promille des Geschäftswerts; auf Mehrbeträgen über CHF 10 Millionen fällt keine Gebühr mehr an.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Zwei Grundbuchämter: Luzern Ost (Geschäftsstellen Kriens und Hochdorf) und Luzern West (Schüpfheim).

Am Schalter des zuständigen Grundbuchamts oder online über den Onlinedienst des Kantons; Zustellung an Private per Post.

Grundbuchauszug CHF 45 inklusive Porto (plus CHF 10 je weiteres Grundstück), Teilauszug CHF 25 (Grundbuchgebührenverordnung, SRL 228).

Was im Kanton Luzern anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Luzern

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Luzern

Zahlt eine GmbH im Kanton Luzern Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Luzern ist dualistisch: Gewinne aus Geschäftsvermögen sind ausdrücklich ausgenommen und unterliegen der Einkommens- beziehungsweise Gewinnsteuer (§ 1 Abs. 1 GGStG). Für die Firma gibt es damit keinen Besitzdauerrabatt.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Luzern?
Sie folgt dem Einkommenssteuertarif, angewendet auf den Gewinn, mit einem Freibetrag von CHF 13'000 und einem einheitlichen Steuerfuss von 4,2 Einheiten. Kurze Besitzdauer verteuert sie um bis zu 10 Prozent pro fehlendem Jahr (gedeckelt bei 40 Prozent des Gewinns), lange Besitzdauer ermässigt sie um bis zu 25 Prozent. Die verbindliche Berechnung macht die Gemeinde der Liegenschaft.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Luzern — und wer zahlt sie?
1,5 Prozent des Handänderungswerts, gesetzlich geschuldet von der Käuferschaft (§§ 4, 6 HStG). Steuerfrei sind unter anderem Übertragungen zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie.
Kann ich den Notar frei wählen?
Nur unter Luzerner Notaren: Grundstückgeschäfte über Luzerner Grundstücke dürfen ausschliesslich Notare mit Büro oder Amt im Kanton beurkunden (§ 3 Abs. 2 BeurkG).
Was kostet ein Grundbuchauszug in Luzern?
CHF 45 inklusive Porto, jedes weitere Grundstück CHF 10; ein Teilauszug kostet CHF 25. Bestellung am Schalter oder online über grundbuch.lu.ch.
Gilt der Steueraufschub bei Ersatzbeschaffung auch hier?
Ja: Wer dauernd selbstgenutztes Wohneigentum verkauft und den Erlös innert zwei Jahren in eine gleichgenutzte Ersatzliegenschaft in der Schweiz investiert, erhält Aufschub; die Frist ist auf maximal vier Jahre erstreckbar (§ 4 GGStG).
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