Der Jura ist monistisch — auch eine GmbH zahlt Grundstückgewinnsteuer — mit Zuschlägen bis 50 Prozent bei kurzer Haltedauer. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Jura zahlen Sie eine Grundstückgewinnsteuer auf Basis eines Stufentarifs von 3,5 bis 6 Prozent einfache Steuer, multipliziert mit dem jährlichen Koeffizienten (Art. 102 LI) — auch als GmbH, denn der Jura ist monistisch. Bei unter zwei Jahren Besitzdauer kommen 50 Prozent Zuschlag dazu, bei zwei bis fünf Jahren 25 Prozent (Art. 103 LI); ab zehn Jahren gibt es Ermässigung bis 50 Prozent. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 2,1 Prozent (1,7/1,1 % reduziert). Das Notariat ist frei.
Stufentarif der einfachen Steuer (Art. 102 LI): 3,5 % (CHF 4'000–50'000 Gewinn), 4,5 % (bis 100'000), 5,5 % (bis 200'000), 6 % (darüber) — multipliziert mit dem jährlich vom Parlament festgelegten Koeffizienten; die Gemeinden erheben dieselbe Steuer mit eigenem Koeffizienten. Gewinne unter CHF 4'000 sind steuerfrei.
Zuschlag (Art. 103 LI): +50 % bei unter zwei Jahren Besitzdauer, +25 % bei zwei bis fünf Jahren. Ausnahmen: Verkauf aus der Erbschaftsliquidation oder wenn jede Spekulationsabsicht ausgeschlossen ist.
Ermässigung (Art. 104 LI): ab zehn Jahren 1 % pro weiterem Jahr, ab vierzig Jahren 2 % pro Jahr — maximal 50 %.
Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung); Details beim Service des contributions in Delémont.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Der Jura erhebt eine Handänderungssteuer von 2,1 Prozent, mit reduzierten Sätzen von 1,7 und 1,1 Prozent in bestimmten Fällen. Details beim Service des contributions.
Der Jura kennt das freiberufliche Notariat (Loi sur le notariat, RSJU 189): freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.
Tarifiert; konkrete Ansätze bei der Urkundsperson.
Grundbuchämter nach Kreisen; zuständig ist das Amt der Liegenschaft.
Beim zuständigen Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
ImmoScout24 und Homegate, Festpreis ab CHF 199, keine Provision.
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