Graubünden belastet den Grundstückgewinn doppelt — Kanton und Gemeinde erheben je die volle Steuer. Und die Handänderungssteuer ist reine Gemeindesache. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
In Graubünden zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer mit Stufentarif von 5 bis 25 Prozent, gedeckelt auf 15 Prozent des Gesamtgewinns (Art. 52 StG) — und die Gemeinde erhebt zusätzlich dieselbe Steuer noch einmal, was die Belastung effektiv verdoppelt; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Eine kantonale Handänderungssteuer gibt es nicht; ob und wie viel die Gemeinde erhebt, entscheidet jede Gemeinde selbst (maximal 2 Prozent). Beurkunden können Kreis-, Regional- und freie Notare — und sogar der Grundbuchverwalter des Kreises.
Progressiver Stufentarif nach Gewinnhöhe (Art. 52 Abs. 1 StG): 5 % für die ersten rund CHF 10'000, je 1 Prozentpunkt mehr pro weitere — bis zur Deckelung der Gesamtsteuer auf 15 % des Gesamtgewinns. Gewinne unter rund CHF 4'600 pro Jahr sind steuerfrei (Beträge indexiert). Entscheidend: Die Gemeinde erhebt die GGSt zusätzlich in Höhe der Kantonssteuer (Art. 6 Abs. 1 GKStG) — effektiv also bis zu 2 × 15 % Belastung.
Bei einer Eigentumsdauer unter zwei Jahren erhöht sich der Steuerbetrag um 2 Prozent für jeden fehlenden Monat (Art. 53 Abs. 2 StG).
Bei über zehn Jahren Eigentumsdauer ermässigt sich die Steuer um 1,5 Prozent pro weiterem vollem Jahr, maximal 51 Prozent (Art. 53 Abs. 1 StG).
Aufschub bei Erbgang, Schenkung, Eigentumswechsel unter Ehegatten und Landumlegungen (Art. 43 StG). Bündner Besonderheit bei Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums: kein klassischer Aufschub, sondern zinslose Rückerstattung auf Gesuch bei Reinvestition innert zwei Jahren (Art. 44 StG). Zusätzlich: Geldwertkorrektur der Anlagekosten (Art. 50) und Verlustabzug über zehn Jahre (Art. 51).
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Graubünden ist — neben Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen — einer von drei Kantonen mit rein kommunaler Handänderungssteuer: Der Kanton erhebt keine (Bundesgericht, BGE 140 I 176). Ob Ihre Gemeinde eine Steuer kennt und zu welchem Satz, steht in deren formellem Gesetz — der Spielraum reicht von 0 bis 2 Prozent. Erfasst werden auch wirtschaftliche Handänderungen, etwa der Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften.
Vier Beurkundungswege stehen offen: Kreisnotare, Regionalnotare (örtlich beschränkt), freie Anwalts-Notare — und die Grundbuchverwalter, die Grundstücksgeschäfte ihres Grundbuchkreises selbst beurkunden dürfen (Notariatsgesetz GR). Bei Amts- und Regionalnotaren sowie Grundbuchverwaltern gilt die örtliche Kreisbindung; freie Notare können Sie frei wählen. Register und Aufsicht: Notariatskommission Graubünden.
Tarifiert durch die Verordnung über die Notariatsgebühren (BR 210.370) — nicht frei verhandelbar; die konkreten Ansätze erfährt die Urkundsperson.
Regionale Grundbuchämter nach Grundbuchkreisen (z. B. Chur inklusive Arosa, Thusis, Maloja/St. Moritz, Klosters). Fachaufsicht: Grundbuchinspektorat (GIHA) in Chur; das zuständige Amt finden Sie über die Amtssuche des Bundesamts für Justiz.
Beim zuständigen Grundbuchamt; Grundeigentümer haben uneingeschränktes Einsichtsrecht, Dritte bei glaubhaftem Interesse. Bestellung teils über Online-Formulare (z. B. Stadt Chur), Zustellung per Post oder Abholung.
CHF 50 pro Grundbuchauszug (Verordnung BR 217.200, publiziert vom Online-Schalter Chur).
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer für Kanton und Gemeinde; Chur, +41 81 257 21 21
ÖffnenAuszüge, Eigentumsübertragung, teils auch Beurkundung durch den Grundbuchverwalter
ÖffnenAufsicht über das Notariat, öffentliche Register der Notare und Regionalnotare
ÖffnenVeranlagung der (fakultativen) kommunalen Handänderungssteuer
ÖffnenImmoScout24 und Homegate, Festpreis ab CHF 199, keine Provision.
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