Immobilie verkaufen in Graubünden: Was hier anders ist

Graubünden belastet den Grundstückgewinn doppelt — Kanton und Gemeinde erheben je die volle Steuer. Und die Handänderungssteuer ist reine Gemeindesache. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

In Graubünden zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer mit Stufentarif von 5 bis 25 Prozent, gedeckelt auf 15 Prozent des Gesamtgewinns (Art. 52 StG) — und die Gemeinde erhebt zusätzlich dieselbe Steuer noch einmal, was die Belastung effektiv verdoppelt; eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Eine kantonale Handänderungssteuer gibt es nicht; ob und wie viel die Gemeinde erhebt, entscheidet jede Gemeinde selbst (maximal 2 Prozent). Beurkunden können Kreis-, Regional- und freie Notare — und sogar der Grundbuchverwalter des Kreises.

Was im Kanton Graubünden gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuerteilweise — nur fakultative Gemeindesteuer
NotariatMischform
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Graubünden

Progressiver Stufentarif nach Gewinnhöhe (Art. 52 Abs. 1 StG): 5 % für die ersten rund CHF 10'000, je 1 Prozentpunkt mehr pro weitere — bis zur Deckelung der Gesamtsteuer auf 15 % des Gesamtgewinns. Gewinne unter rund CHF 4'600 pro Jahr sind steuerfrei (Beträge indexiert). Entscheidend: Die Gemeinde erhebt die GGSt zusätzlich in Höhe der Kantonssteuer (Art. 6 Abs. 1 GKStG) — effektiv also bis zu 2 × 15 % Belastung.

Bei einer Eigentumsdauer unter zwei Jahren erhöht sich der Steuerbetrag um 2 Prozent für jeden fehlenden Monat (Art. 53 Abs. 2 StG).

Bei über zehn Jahren Eigentumsdauer ermässigt sich die Steuer um 1,5 Prozent pro weiterem vollem Jahr, maximal 51 Prozent (Art. 53 Abs. 1 StG).

Aufschub bei Erbgang, Schenkung, Eigentumswechsel unter Ehegatten und Landumlegungen (Art. 43 StG). Bündner Besonderheit bei Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums: kein klassischer Aufschub, sondern zinslose Rückerstattung auf Gesuch bei Reinvestition innert zwei Jahren (Art. 44 StG). Zusätzlich: Geldwertkorrektur der Anlagekosten (Art. 50) und Verlustabzug über zehn Jahre (Art. 51).

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Graubünden ist — neben Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen — einer von drei Kantonen mit rein kommunaler Handänderungssteuer: Der Kanton erhebt keine (Bundesgericht, BGE 140 I 176). Ob Ihre Gemeinde eine Steuer kennt und zu welchem Satz, steht in deren formellem Gesetz — der Spielraum reicht von 0 bis 2 Prozent. Erfasst werden auch wirtschaftliche Handänderungen, etwa der Verkauf von Anteilen an Immobiliengesellschaften.

Beurkundung und Notariat

Vier Beurkundungswege stehen offen: Kreisnotare, Regionalnotare (örtlich beschränkt), freie Anwalts-Notare — und die Grundbuchverwalter, die Grundstücksgeschäfte ihres Grundbuchkreises selbst beurkunden dürfen (Notariatsgesetz GR). Bei Amts- und Regionalnotaren sowie Grundbuchverwaltern gilt die örtliche Kreisbindung; freie Notare können Sie frei wählen. Register und Aufsicht: Notariatskommission Graubünden.

Tarifiert durch die Verordnung über die Notariatsgebühren (BR 210.370) — nicht frei verhandelbar; die konkreten Ansätze erfährt die Urkundsperson.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Regionale Grundbuchämter nach Grundbuchkreisen (z. B. Chur inklusive Arosa, Thusis, Maloja/St. Moritz, Klosters). Fachaufsicht: Grundbuchinspektorat (GIHA) in Chur; das zuständige Amt finden Sie über die Amtssuche des Bundesamts für Justiz.

Beim zuständigen Grundbuchamt; Grundeigentümer haben uneingeschränktes Einsichtsrecht, Dritte bei glaubhaftem Interesse. Bestellung teils über Online-Formulare (z. B. Stadt Chur), Zustellung per Post oder Abholung.

CHF 50 pro Grundbuchauszug (Verordnung BR 217.200, publiziert vom Online-Schalter Chur).

Was im Kanton Graubünden anders läuft

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Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Graubünden

Zahlt eine GmbH in Graubünden Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Graubünden ist dualistisch: Die Steuer trifft nur natürliche Personen und steuerbefreite juristische Personen (Art. 1 Abs. 1 lit. a StG). Eine GmbH oder AG versteuert den Gewinn über die ordentliche Gewinnsteuer.
Warum ist die Belastung in Graubünden doppelt so hoch wie anderswo?
Weil neben dem Kanton auch die Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer in voller Höhe der Kantonssteuer erhebt (Art. 6 Abs. 1 GKStG). Die Kantonssteuer ist auf 15 Prozent des Gewinns gedeckelt — mit der Gemeindesteuer ergibt das bis zu 30 Prozent Gesamtbelastung.
Gibt es in Graubünden eine Handänderungssteuer?
Auf Kantonsebene nein. Aber jede Gemeinde kann eine eigene erheben — von 0 bis maximal 2 Prozent, je nach Gemeindegesetz. Fragen Sie vor dem Verkauf bei der Gemeinde der Liegenschaft nach.
Wer darf in Graubünden beurkunden?
Kreisnotare, Regionalnotare, freie Anwalts-Notare — und der Grundbuchverwalter des Grundbuchkreises. Bei den Amtsträgern gilt Kreisbindung, freie Notare können Sie frei wählen.
Was kostet ein Grundbuchauszug in Graubünden?
CHF 50 pro Auszug. Bestellt wird beim zuständigen Grundbuchamt des Kreises; einzelne Ämter bieten Online-Formulare, Zustellung erfolgt per Post.
Lohnt sich Warten aus steuerlicher Sicht?
Für Privatpersonen ja: Ab zehn Jahren ermässigt sich die Steuer um 1,5 Prozent pro Jahr, bis zu 51 Prozent. Unter zwei Jahren gibt es umgekehrt 2 Prozent Zuschlag pro fehlendem Monat.
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