Glarus hat einen kompakten progressiven Tarif — und erhebt keine Handänderungssteuer. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
Im Kanton Glarus zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer mit progressivem Tarif: 10 Prozent auf den ersten CHF 5'000 des Gewinns, steigend bis 30 Prozent auf Gewinnteile über CHF 20'000 (Art. 115 StG); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Bei kurzer Haltedauer kommen Zuschläge von bis zu 30 Prozent dazu. Eine Handänderungssteuer gibt es nicht — nur die Grundbuchgebühr. Der Ertrag wird hälftig zwischen Kanton und Ortsgemeinde geteilt.
Progressiv nach Gewinnhöhe (Art. 115 Abs. 1 StG): 10 % für die ersten CHF 5'000, 15 % für die weiteren 5'000, 20 % für die weiteren 5'000, 25 % für die weiteren 5'000, 30 % für Gewinnteile über CHF 20'000. Gewinne unter CHF 2'000 (bei Parzellen-Verkäufen) werden nicht besteuert. Der Ertrag geht je zur Hälfte an Kanton und Ortsgemeinde (Art. 249 StG).
Zuschlag auf die errechnete Steuer (Art. 115 Abs. 2 StG): +30 % bei unter einem Jahr Eigentumsdauer, +20 % bei unter zwei Jahren.
Ermässigung bei langer Besitzdauer nach demselben Artikel — Details bei der Steuerverwaltung (siehe Lücken).
Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details bei der Steuerverwaltung Glarus.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Glarus gehört zu den Kantonen ohne Handänderungssteuer — es fällt lediglich die Grundbuchgebühr für die Eigentumsübertragung an.
In Glarus können im Anwaltsregister eingetragene Rechtsanwälte, der Grundbuchverwalter und Gemeindeschreiber beurkunden (Art. 4 Abs. 1 BeurkG GL). Die Zuständigkeit für den Kaufvertrag klären Sie mit dem Grundbuchamt.
Tarifiert; konkrete Ansätze bei der zuständigen Stelle.
Das Grundbuchamt Glarus führt das Grundbuch für den Kanton.
Beim Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
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