Immobilie verkaufen im Kanton Genf: Was hier anders ist

Genf hat die steilste Haltedauer-Staffel der Schweiz: 50 Prozent bei kurzem Besitz, 2 Prozent nach 25 Jahren — und eine Sonderregel, die sonst kein Kanton kennt. Die Fakten:

Kurz beantwortet

Im Kanton Genf zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer, die allein von der Besitzdauer abhängt: 50 Prozent bei unter zwei Jahren, sinkend auf 2 Prozent ab 25 Jahren (Art. 84 LCP). Genfer Sonderregel: Die Steuer wird an die Einkommenssteuer angerechnet, wenn der Gewinn einkommenssteuerpflichtig ist (Art. 42 LIPP). Eine GmbH zahlt ordentliche Gewinnsteuer. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 3 Prozent. Das Notariat ist frei.

Was im Kanton Genf gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuerja — 3 %
Notariatfreies Notariat
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf

Reine Besitzdauerstaffel (Art. 84 LCP): 50 % bei unter 2 Jahren, 40 % (2–4), 30 % (4–6), 20 % (6–8), 15 % (8–10), 10 % (10–25) und 2 % ab 25 Jahren. Keine Gewinnprogression, keine kommunalen Zuschläge (Art. 87 LCP). Werden nach dem Kauf wertvermehrende Arbeiten getätigt, wird der Gewinn elementweise nach der jeweiligen Besitzdauer besteuert.

Kein Zuschlag nötig — der Einstiegssatz von 50 Prozent bei unter zwei Jahren ist der steilste der Schweiz.

Die gesamte Staffel ist Besitzdauer: von 50 Prozent bis auf 2 Prozent ab 25 Jahren (Art. 84 LCP).

Genfer Sonderregel (Art. 42 LIPP): Wird der Grundstückgewinn der Einkommens- oder Gewinnsteuer unterstellt, wird die bereits erhobene Grundstückgewinnsteuer angerechnet oder der Überschuss zurückerstattet. Übrige Aufschubtatbestände (Erbgang, Ersatzbeschaffung) klärt die Administration fiscale cantonale.

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Genf erhebt eine Handänderungssteuer von 3 Prozent des Kaufpreises. Für bestimmte Konstellationen gelten reduzierte Sätze — Details liefert die Administration fiscale cantonale.

Beurkundung und Notariat

Genf kennt das freiberufliche Notariat (Loi sur le notariat, RSG E 6 05): freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.

Tarifiert nach kantonaler Gebührenordnung; konkrete Ansätze bei der Urkundsperson.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Das Grundbuch wird kantonal geführt (Office du registre foncier).

Beim Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.

Was im Kanton Genf anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Genf

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Genf

Zahlt eine GmbH im Kanton Genf Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Genf ist dualistisch: Juristische Personen versteuern den Gewinn über die ordentliche Gewinnsteuer. Genfer Besonderheit: Bereits bezahlte Grundstückgewinnsteuer wird angerechnet (Art. 42 LIPP).
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Genf?
50 Prozent bei unter zwei Jahren Besitz, dann gestaffelt über 40/30/20/15/10 bis 2 Prozent ab 25 Jahren (Art. 84 LCP). Die Gewinnhöhe spielt für den Satz keine Rolle.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Genf?
3 Prozent des Kaufpreises, grundsätzlich zulasten der Käuferschaft; in bestimmten Fällen gelten reduzierte Sätze.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. Genf kennt das freiberufliche Notariat — freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.
Lohnt sich Warten aus steuerlicher Sicht?
Für Privatpersonen enorm: Der Sprung von 50 auf 2 Prozent über 25 Jahre ist der grösste der Schweiz. Für eine GmbH ändert Warten nichts.
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