Immobilie verkaufen im Kanton Freiburg: Was hier anders ist

Freiburg bestraft schnelle, hohe Gewinne mit einem 40-Prozent-Zuschlag — und die Gemeinden schlagen auf die Handänderungssteuer noch etwas drauf. Die Fakten:

Kurz beantwortet

Im Kanton Freiburg zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer nach dem kantonalen Stufentarif (Barème IGI); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Wer innerhalb von fünf Jahren verkauft und über CHF 400'000 Gewinn erzielt, zahlt auf dem Mehrbetrag 40 Prozent mehr. Gewinne unter CHF 6'000 sind steuerfrei. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent plus kommunalem Zuschlag. Das Notariat ist frei.

Was im Kanton Freiburg gilt

System der Grundstückgewinnsteuerdualistisch
Grundstückgewinnsteuer für GmbH/AGnein — ordentliche Gewinnsteuer
Besitzdauerrabatt für Firmennein
Handänderungssteuerja — 1,5 %
Notariatfreies Notariat
Quellen dieser Angaben

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg

Stufentarif nach Gewinnhöhe (Barème IGI, LICD); zusätzlich erheben die Gemeinden 60 Rappen Zuschlag pro Franken kantonaler Steuer (Art. 18 LICo). Gewinne unter CHF 6'000 pro Jahr sind steuerfrei. Veranlagung: Service cantonal des contributions.

Übersteigen die Gewinne aus Objekten mit weniger als fünf Jahren Besitzdauer CHF 400'000 in einem Jahr, erhöht sich die Steuer auf dem darüberliegenden Teil um 40 Prozent.

Details der Ermässigung bei langer Besitzdauer: beim Service cantonal des contributions — siehe Lücken.

Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details beim SCC.

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Freiburg erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent des Kaufpreises. Details zu Befreiungen (u. a. Familie, Erbgang) erteilt das Service cantonal des contributions.

Beurkundung und Notariat

Freiburg kennt das freiberufliche Notariat (Gesetz über das Notariat): freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.

Tarifiert; konkrete Ansätze bei der Urkundsperson.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Grundbuchämter nach Kreisen; zuständig ist das Amt der Liegenschaft.

Beim zuständigen Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.

Was im Kanton Freiburg anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Freiburg

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Freiburg

Zahlt eine GmbH im Kanton Freiburg Grundstückgewinnsteuer?
Nein. Freiburg ist dualistisch: Juristische Personen versteuern den Gewinn über die ordentliche Gewinnsteuer.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Freiburg?
Nach dem kantonalen Stufentarif (Barème IGI), plus 60 Rappen kommunalem Zuschlag pro Franken. Bei Verkauf innert fünf Jahren und Gewinn über CHF 400'000 kommen 40 Prozent Zuschlag dazu. Die verbindliche Berechnung macht das SCC.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Freiburg?
1,5 Prozent des Kaufpreises, in der Regel zulasten der Käuferschaft.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. Freiburg kennt das freiberufliche Notariat — freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.
Ab wann lohnt sich der Verkauf steuerlich nicht mehr sofort?
Bei kurzer Haltedauer und hohem Gewinn: Unter fünf Jahren und über CHF 400'000 Gewinn greift der 40-Prozent-Zuschlag. Eine Vorausberechnung beim SCC klärt das vor dem Inserat.
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