Freiburg bestraft schnelle, hohe Gewinne mit einem 40-Prozent-Zuschlag — und die Gemeinden schlagen auf die Handänderungssteuer noch etwas drauf. Die Fakten:
Im Kanton Freiburg zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer nach dem kantonalen Stufentarif (Barème IGI); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Wer innerhalb von fünf Jahren verkauft und über CHF 400'000 Gewinn erzielt, zahlt auf dem Mehrbetrag 40 Prozent mehr. Gewinne unter CHF 6'000 sind steuerfrei. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent plus kommunalem Zuschlag. Das Notariat ist frei.
Stufentarif nach Gewinnhöhe (Barème IGI, LICD); zusätzlich erheben die Gemeinden 60 Rappen Zuschlag pro Franken kantonaler Steuer (Art. 18 LICo). Gewinne unter CHF 6'000 pro Jahr sind steuerfrei. Veranlagung: Service cantonal des contributions.
Übersteigen die Gewinne aus Objekten mit weniger als fünf Jahren Besitzdauer CHF 400'000 in einem Jahr, erhöht sich die Steuer auf dem darüberliegenden Teil um 40 Prozent.
Details der Ermässigung bei langer Besitzdauer: beim Service cantonal des contributions — siehe Lücken.
Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details beim SCC.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Freiburg erhebt eine Handänderungssteuer von 1,5 Prozent des Kaufpreises. Details zu Befreiungen (u. a. Familie, Erbgang) erteilt das Service cantonal des contributions.
Freiburg kennt das freiberufliche Notariat (Gesetz über das Notariat): freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Urkundspersonen.
Tarifiert; konkrete Ansätze bei der Urkundsperson.
Grundbuchämter nach Kreisen; zuständig ist das Amt der Liegenschaft.
Beim zuständigen Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
ImmoScout24 und Homegate, Festpreis ab CHF 199, keine Provision.
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