Immobilie verkaufen im Kanton Bern: Was hier anders ist

Bern ist monistisch, erhebt als einer der wenigen Kantone noch eine Handänderungssteuer — und erlaubt freie Notarwahl, aber nur unter im Kanton eingetragenen Notaren. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

Im Kanton Bern zahlen Sie eine Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinn: progressive einfache Steuer, multipliziert mit der kantonalen und kommunalen Steueranlage — und bis zu 70 Prozent Zuschlag bei sehr kurzer Besitzdauer. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 1,8 Prozent des Kaufpreises, die gesetzlich die Käuferschaft trifft. Beurkundet wird bei frei wählbaren, aber im Kanton Bern eingetragenen Notaren.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Progressiv nach Gewinnhöhe: einfache Steuer von 1,44 % (erste CHF 2'800) bis 8,10 % (Art. 146 StG). Die wirksame Steuer ergibt sich erst durch Multiplikation mit der kantonalen Steueranlage (2026: 2,975) und der kommunalen Steueranlage der Gemeinde (z. B. Stadt Bern 1,54) — plus allenfalls Kirchgemeinde. Die effektive Belastung hängt damit auch von der Gemeinde ab.

Besitzdauer unter einem Jahr: Zuschlag von 70 Prozent; danach gestaffelt 50/35/20/10 Prozent bis zum fünften Jahr (Art. 147 Abs. 1 StG). Kein Zuschlag unter anderem bei Erbschaftsliquidation oder Verkaufszwang aus persönlichen Gründen (Art. 147 Abs. 2).

Ab fünf Jahren Eigentum ermässigt sich der steuerbare Gewinn um je 2 Prozent pro vollem Jahr seit Erwerb, höchstens 70 Prozent (Besitzesdauerabzug, Art. 144 Abs. 1 StG).

Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, Erbvorbezug (Art. 131 StG), Umstrukturierungen (Art. 133) und bei der Ersatzbeschaffung einer dauernd selbstgenutzten Wohnliegenschaft in der Schweiz (Art. 134). Gewinne unter CHF 5'300 sind steuerfrei (Art. 128 Abs. 2).

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Der Kanton Bern erhebt eine Handänderungssteuer von 1,8 Prozent des Kaufpreises (HStG, BSG 215.326.2). Steuerpflichtig ist gesetzlich die Käuferschaft — für Sie als Verkäufer ist sie dennoch relevant, weil sie deren Rechnung belastet und in Verhandlungen ein Thema wird. Steuerfrei sind unter anderem Erbgang, Schenkung und Übertragungen unter Ehegatten. Bemerkenswert: die Befreiung für Hauptwohnsitze bis CHF 800'000 bei mindestens zweijähriger durchgehender Nutzung.

Beurkundung und Notariat

Bern kennt das freie Berufsnotariat: Sie wählen die Urkundsperson frei. Mit einer Einschränkung: Beurkundungen über dingliche Rechte an bernischen Grundstücken dürfen nur im Kanton Bern eingetragene Notarinnen und Notare vornehmen. Die Aufsicht führt die Notariatsaufsicht beim Kantonalen Grundbuchamt.

Kantonal tarifiert (GebVN, BSG 169.81): gestaffelter Rahmentarif nach Geschäftswert, Zeitaufwand CHF 250–400 pro Stunde, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Das Kantonale Grundbuchamt führt das Grundbuch über fünf regionale Grundbuchämter und zwei Dienststellen (Ostermundigen, Wangen a.A., Thun, Frutigen, Interlaken, Nidau, Courtelary) — vollständig elektronisch.

Bestellung über das Online-Formular des Kantonalen Grundbuchamts; das zuständige Amt finden Sie über die Standortsuche. Die Eigentumsauskunft ist öffentlich, vertiefte Einsicht braucht ein glaubhaftes Interesse.

Unbeglaubigter Hauptbuchauszug CHF 20 (jedes weitere Grundstück desselben Eigentümers CHF 10), Beglaubigung +CHF 20 (GebV Anhang 4B).

Was im Kanton Bern anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Bern

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Bern

Zahlt eine GmbH im Kanton Bern Grundstückgewinnsteuer?
Ja. Bern ist monistisch: Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen (Art. 126 Abs. 1 StG). Einzige Systemausnahme ist der gewerbsmässige Grundstückhandel — der fällt in die Gewinnsteuer.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Bern — und wer zahlt sie?
1,8 Prozent des Kaufpreises, gesetzlich geschuldet von der Käuferschaft (Art. 2, Art. 11 HStG). Für den Hauptwohnsitz gibt es eine Befreiung auf die ersten CHF 800'000 bei mindestens zweijähriger durchgehender Nutzung.
Wie setzt sich die Grundstückgewinnsteuer in Bern zusammen?
Eine progressive einfache Steuer (1,44 bis 8,10 Prozent je nach Gewinnhöhe) wird mit der kantonalen Steueranlage (2026: 2,975) und der kommunalen Steueranlage multipliziert. Die Gemeinde der Liegenschaft beeinflusst die Belastung also direkt. Eine Vorausberechnung bietet die Steuerverwaltung kostenlos an.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja, im Grundsatz schon — Bern kennt das freie Berufsnotariat. Aber: Beurkundungen an bernischen Grundstücken dürfen nur im Kanton eingetragene Notarinnen und Notare vornehmen.
Was kostet ein Grundbuchauszug in Bern?
Der unbeglaubigte Hauptbuchauszug kostet CHF 20, die Beglaubigung CHF 20 zusätzlich. Öffentliche Grundbuchdaten — inklusive Grundeigentum — sind über GRUDIS public kostenlos online abrufbar.
Gibt es einen Zuschlag bei kurzer Besitzdauer?
Ja, und er ist der höchste der sechs hier dokumentierten Kantone: 70 Prozent bei unter einem Jahr Besitzdauer, gestaffelt sinkend bis 10 Prozent im fünften Jahr (Art. 147 StG). Kein Zuschlag gilt unter anderem bei Erbschaftsliquidation oder nachgewiesenem Verkaufszwang aus persönlichen Gründen.
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