Immobilie verkaufen in Basel-Stadt: Was hier anders ist

Basel-Stadt ist monistisch, kennt einen der höchsten Einstiegssätze der Schweiz — und eine Handänderungssteuer, die im privilegierten Fall ausgerechnet die Verkäuferschaft trifft. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

In Basel-Stadt zahlen Sie eine Grundstückgewinnsteuer, deren Satz von der Besitzdauer und der Nutzung abhängt: 30 Prozent für selbstbewohnte Wohnliegenschaften, 60 Prozent für alle übrigen Grundstücke in den ersten fünf Jahren, sinkend auf 12 Prozent ab dem 25. Jahr (§ 109 StG) — auch als GmbH, denn Basel-Stadt ist monistisch. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 3 Prozent; beim privilegierten Erwerb selbstbewohnten Wohneigentums (1,5 Prozent) schuldet sie gesetzlich die Verkäuferschaft. Das Notariat ist frei, aber nur Basler Notare dürfen Basler Grundstücke beurkunden.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Stadt

Proportionaler Satz, degressiv nach Besitzdauer, in zwei Spuren (§ 109 StG): für dauernd selbstgenutzte Wohnliegenschaften 30 % in den ersten fünf Jahren, für alle übrigen Grundstücke 60 %; beide Spuren sinken jährlich und münden ab dem 25. Jahr bei einheitlich 12 %. Bei hohen wertvermehrenden Aufwendungen ermässigt sich die 60-%-Spur zusätzlich (bis auf 30 %, § 109 Abs. 4). Gewinne unter CHF 500 sind steuerfrei.

Es gibt keinen separaten Zuschlag — der hohe Einstiegssatz von 60 beziehungsweise 30 Prozent in den ersten fünf Besitzjahren ist der eingebaute Mechanismus gegen kurze Haltedauer (§ 109 Abs. 1 und 3 StG).

Die Degression ist direkt im Tarif: ab dem sechsten Jahr sinkt der Satz jährlich (60-%-Spur zunächst um 3,9 Prozentpunkte), bis beide Spuren ab dem 25. Jahr bei 12 Prozent liegen (§ 109 StG).

Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, güterrechtlichen Übertragungen unter Ehegatten, Umstrukturierungen und bei Ersatzbeschaffung einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft in der Schweiz — laut Steuerverwaltung bei voller Reinvestition innert zwei Jahren (§ 105 StG).

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Basel-Stadt erhebt eine klassische Handänderungssteuer im eigenen Gesetz (HStG, SG 650.100). Der eidgenössisch seltene Punkt: Beim privilegierten Erwerb selbstbewohnten Wohneigentums zum Satz von 1,5 Prozent ist gesetzlich die verkaufende Partei steuerpflichtig. Verfahren: Selbstveranlagung innert eines Monats, und das Grundbuch trägt erst ein, wenn die Steuer bezahlt oder sichergestellt ist (Handänderungssteuervisum bei der Staatskasse). Eine Halbierung der Steuer ist im Grossen Rat im März 2026 endgültig gescheitert — die Sätze gelten unverändert.

Beurkundung und Notariat

Basel-Stadt kennt das freiberufliche (lateinische) Notariat: freie Wahl unter den im Kanton zugelassenen Notarinnen und Notaren. Aber: Beurkundungen über baselstädtische Grundstücke sind den baselstädtischen Notaren vorbehalten (§ 2 Abs. 3 NotG) — ein ausserkantonaler Notar kann keinen Basler Grundstückskauf beurkunden. Aufsicht: Notariatsaufsichtskommission.

Bindender Tarif (Notariatstarif, SG 292.400): Übertragung von Grundeigentum 0,25 % bis CHF 2 Millionen (mindestens CHF 500), degressiv auf höheren Werten, höchstens CHF 50'000.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Ein einziges kantonales Amt: das Grundbuch- und Vermessungsamt (GVA) in Basel, Dufourstrasse 40/50 — keine Bezirksämter.

Über das offizielle Online-Bestellformular des GVA (Teilauszug mit Bezeichnung, Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten); Lieferung elektronisch oder per Post.

Die offizielle Gebühr ist online nicht publiziert; Bestellung und Preis ergeben sich aus dem Bestellformular.

Was im Kanton Basel-Stadt anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Basel-Stadt

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Basel-Stadt

Zahlt eine GmbH in Basel-Stadt Grundstückgewinnsteuer?
Ja. Basel-Stadt ist monistisch: Die Steuer gilt für Grundstücke des Privat- und Geschäftsvermögens natürlicher und juristischer Personen (§ 104 Abs. 1 StG), vom Bundesgericht bestätigt.
Wie hoch ist die Handänderungssteuer in Basel-Stadt — und wer zahlt sie?
3 Prozent des Kaufpreises, grundsätzlich zulasten der Käuferschaft. Beim privilegierten Erwerb selbstbewohnten Wohneigentums gilt 1,5 Prozent — und dann schuldet sie gesetzlich die Verkäuferschaft (§ 5 Abs. 2 HStG). Eine Halbierung ist im März 2026 politisch gescheitert.
Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer in Basel-Stadt?
In den ersten fünf Besitzjahren 30 Prozent für dauernd selbstgenutzte Wohnliegenschaften, 60 Prozent für alle übrigen Grundstücke; danach jährlich sinkend bis einheitlich 12 Prozent ab dem 25. Jahr (§ 109 StG). Die Steuerverwaltung bietet Online-Rechner und Vorausberechnung.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja, unter den im Kanton zugelassenen freiberuflichen Notarinnen und Notaren — aber nur diese dürfen baselstädtische Grundstücke beurkunden (§ 2 Abs. 3 NotG).
Was kostet die Beurkundung in Basel-Stadt?
Der Notariatstarif liegt bei 0,25 Prozent des Kaufpreises bis CHF 2 Millionen (mindestens CHF 500), degressiv auf höheren Werten und gedeckelt bei CHF 50'000 — bindend, nicht verhandelbar.
Gibt es einen Zuschlag bei kurzer Besitzdauer?
Nicht als separaten Zuschlag: Der Spekulationsgedanke steckt im Einstiegssatz selbst — 60 beziehungsweise 30 Prozent in den ersten fünf Jahren, bevor die Degression greift.
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