Immobilie verkaufen in Basel-Landschaft: Was hier anders ist

Basel-Landschaft ist monistisch — und der einzige Kanton, in dem die Handänderungssteuer gesetzlich hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:

Kurz beantwortet

In Basel-Landschaft zahlen Sie eine Grundstückgewinnsteuer mit progressivem Tarif von 3 bis 25 Prozent (§ 80 StG) — auch als GmbH, denn der Kanton ist monistisch. Dazu kommt eine Handänderungssteuer von 2,5 Prozent des Kaufpreises, die gesetzlich je zur Hälfte Verkäufer und Käufer trifft (je 1,25 %, § 84 StG); Erwerber von selbstgenutztem Wohneigentum sind befreit. Das Notariat ist seit 2013 frei: Sie wählen die Urkundsperson kantonsweit. Das Grundbuch führt ein einziges Amt in Arlesheim.

Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft

Progressiv nach Gewinnhöhe, reine Kantonssteuer ohne Gemeindefaktor (§§ 3, 80 StG): Ausgangssatz 3 %, stufenweise steigend auf 12 % (bis CHF 30'000 Gewinn), 20 % (bis CHF 70'000) und 25 % für Gewinne über CHF 120'000. Statt einer Besitzdauer-Degression: Indexierung der Gestehungskosten um die halbe Geldwertveränderung (§ 21 StG) und ein Abzug von CHF 5'000 pro Selbstnutzungsjahr nach dem 20. Besitzjahr (max. CHF 50'000, § 78bis).

Ist der Gewinn innerhalb von fünf Jahren entstanden, erhöht sich die errechnete Steuer für jeden Monat kürzere Besitzesdauer um 1 2/3 Prozent (§ 80 Abs. 3 StG).

Keine degressive Satzstaffel. Stattdessen drei Mechanismen: Indexierung der Gestehungskosten (§ 21 StG), Selbstnutzungsabzug nach dem 20. Jahr (§ 78bis) und die 20-Jahre-Regel — bei über 20 Jahren Besitz darf der Verkehrswert vor 20 Jahren als Erwerbspreis gelten (§ 77 Ziff. 3).

Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, güterrechtlichen Wechseln unter Ehegatten, Landumlegungen, Umstrukturierungen (§ 73 StG) und bei Ersatzbeschaffung dauernd selbstbewohnten Wohneigentums innert zwei Jahren in der Schweiz (lit. k). Neu: voller Aufschub auch bei gemischter Schenkung seit dem Bundesgerichtsentscheid 9C_271/2025.

Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.

Handänderungssteuer

Basel-Landschaft erhebt eine klassische Handänderungssteuer — und ist der einzige Kanton, in dem das Gesetz die hälftige Teilung zwischen beiden Parteien vorschreibt: je 1,25 Prozent des Kaufpreises. Als Verkäufer zahlen Sie hier also gesetzlich mit, sofern keine Befreiung greift. Die Steuer ist nicht mit der Grundbuchgebühr zu verwechseln, die separat anfällt.

Beurkundung und Notariat

Seit 2013 rein freiberufliches Notariat — das Amtsnotariat bei den Bezirksschreibereien wurde per Ende 2013 aufgehoben. Sie wählen die Urkundsperson frei; freiberufliche Notare können kantonsweit beurkunden. Aufsicht: Notariatskommission, Bewilligung durch den Regierungsrat.

Tarifiert (NotGebV): Stundenansatz CHF 180–260; Rahmengebühr für den Handänderungsvertrag CHF 800–2'500, zuzüglich Mehrwertsteuer. Tragung hälftig durch die Parteien, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 3 Abs. 2 NotGebV); eine Offerte mit Kostendach ist möglich.

Grundbuch und Grundbuchauszug

Ein Grundbuchkreis für den ganzen Kanton: das Grundbuchamt Basellandschaft in Arlesheim (Zivilrechtsverwaltung, Sicherheitsdirektion).

Online über den Schalter des Grundbuchamts (Vorauszahlung, Versand innert vier Arbeitstagen); Dritte brauchen einen Bezugsberechtigungsnachweis, sonst gibt es nur den öffentlichen Auszug.

CHF 40 pro Parzelle (verknüpfte Grundstücke CHF 10), plus Porto; gratis Eigentümerabfragen über GeoView BL.

Was im Kanton Basel-Landschaft anders läuft

Ohne Makler verkaufen im Kanton Basel-Landschaft

Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.

Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.

Ihre Anlaufstellen

Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkauf im Kanton Basel-Landschaft

Zahlt eine GmbH in Basel-Landschaft Grundstückgewinnsteuer?
Ja. Der Kanton ist monistisch — das Steuerbuch nennt es ausdrücklich: Grundstücke des Geschäfts- wie des Privatvermögens, natürliche und juristische Personen.
Wer zahlt die Handänderungssteuer in Basel-Landschaft?
Gesetzlich beide Parteien je zur Hälfte: je 1,25 Prozent des Kaufpreises (§ 84 Abs. 1 StG). Befreit sind Erwerber von dauernd selbstgenutztem Wohneigentum sowie Verkäufer, die innert zwei Jahren Ersatz beschaffen — und Übertragungen unter engen Verwandten.
Kann ich den Notar frei wählen?
Ja. Seit 2013 gibt es kein Amtsnotariat mehr; freiberufliche Notarinnen und Notare können kantonsweit beurkunden. Die Gebühr ist tarifiert (Rahmengebühr CHF 800–2'500 für den Handänderungsvertrag plus Zeitaufwand).
Was kostet ein Grundbuchauszug in Basel-Landschaft?
CHF 40 pro Parzelle plus Porto, Bestellung online über den Schalter des Grundbuchamts. Einfache Eigentümerabfragen sind über GeoView BL kostenlos.
Gibt es einen Zuschlag bei kurzer Besitzdauer?
Ja: Für jeden Monat, den die Besitzdauer unter fünf Jahren liegt, erhöht sich die Steuer um 1 2/3 Prozent (§ 80 Abs. 3 StG). Bei langer Haltedauer wirken dagegen Indexierung der Gestehungskosten und der Selbstnutzungsabzug nach dem 20. Jahr.
Ist die Maklercourtage steuerlich abziehbar?
Ja, aber gedeckelt: höchstens 3 Prozent des Veräusserungspreises werden als Verkaufskosten anerkannt.
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