Ausserrhoden kennt einen einzigen proportionalen Satz von 30 Prozent — und überlässt die Handänderungssteuer den Gemeinden. Die Fakten mit Gesetzesartikeln:
In Appenzell Ausserrhoden zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer von 30 Prozent des Gewinns (Art. 133 StG); eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Ab zehn Jahren Besitzdauer ermässigt sie sich um 2,5 Prozent pro Jahr, maximal 50 Prozent. Die Handänderungssteuer ist Gemeindesache: normalerweise 1 Prozent, gesetzlich gedeckelt bei 2 Prozent. Das Notariat ist eine Mischform.
Proportionaler Satz von 30 % des Grundstückgewinns (Art. 133 Abs. 1 StG) — keine Progression nach Gewinnhöhe.
Details zum Zuschlag bei kurzer Besitzdauer: siehe Lücken.
Ermässigung (Art. 133 Abs. 2 StG): ab zehn Jahren Eigentumsdauer 2,5 % pro weiterem vollen Jahr, maximal 50 %.
Übliche Aufschubtatbestände (Erbgang, Schenkung, Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums); Details bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Herisau.
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Ausserrhoden gehört zu den drei Kantonen mit rein kommunaler Handänderungssteuer: Die Gemeinde der Liegenschaft legt den Satz fest — im Normalfall 1 Prozent, gedeckelt bei 2 Prozent. Prüfen Sie den Satz Ihrer Gemeinde vor dem Verkauf.
In Ausserrhoden beurkunden Gemeindeschreiber, der Leiter des Erbschaftsamts, der Grundbuchverwalter, der Handelsregisterführer und im Anwaltsregister eingetragene Rechtsanwälte — je nach Sachgebiet. Die Zuständigkeit für den Kaufvertrag klären Sie mit dem Grundbuchamt.
Tarifiert; konkrete Ansätze bei der zuständigen Stelle.
Das Grundbuchamt Appenzell Ausserrhoden führt das Grundbuch (Herisau).
Beim Grundbuchamt; als Eigentümer erhalten Sie den Auszug ohne Weiteres.
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
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