Der Aargau rechnet die Grundstückgewinnsteuer als einziger dieser Kantone ausschliesslich über die Besitzdauer — die Gewinnhöhe spielt für den Satz keine Rolle. Und statt einer Handänderungssteuer gibt es eine Grundbuchabgabe. Die Fakten:
Im Kanton Aargau zahlen Privatpersonen eine Grundstückgewinnsteuer, deren Satz allein von der Besitzdauer abhängt: 40 Prozent im ersten Jahr, sinkend auf 5 Prozent ab dem 25. Jahr (§ 109 StG). Eine GmbH zahlt stattdessen ordentliche Gewinnsteuer. Eine klassische Handänderungssteuer gibt es nicht — wohl aber eine Grundbuchabgabe von 4 Promille des Kaufpreises. Das Notariat ist frei: Sie wählen die Urkundsperson selbst.
Reiner Besitzdauertarif, degressiv — keine Progression nach Gewinnhöhe und kein kommunaler Steuerfuss (§ 109 StG): 40 % bis zum vollendeten ersten Besitzjahr, dann jährlich sinkend auf 20 % im elften Jahr und weiter auf 5 % ab dem 25. Besitzjahr. Veranlagt und bezogen wird die Steuer von der Gemeinde der Liegenschaft.
Es gibt keinen separaten Zuschlag — die kurze Besitzdauer ist über den hohen Einstiegssatz belastet: 40 % bis zum ersten Besitzjahr, 38 % bis zum zweiten und so weiter (§ 109 StG). Massgebend ist die letzte steuerbegründende Handänderung (§ 110 Abs. 2 StG).
Die Staffel nach Besitzjahren (§ 109 StG): 40 % bis 1 Jahr, dann jährlich −2 Prozentpunkte bis 20 % im 11. Jahr, danach −1 Prozentpunkt jährlich bis 5 % ab vollendetem 25. Besitzjahr. Bei Steueraufschub wird die Besitzdauer des Rechtsvorgängers angerechnet.
Steueraufschub unter anderem bei Erbgang, Schenkung, Rechtsgeschäften unter Ehegatten, Umstrukturierungen (§§ 97–99 StG) und bei der Ersatzbeschaffung selbstbewohnten Wohneigentums (§ 98 StG: vorgängig maximal 2 Jahre, nachträglich maximal 3 Jahre). Achtung: kein Aufschub bei Übertragungen unter Verwandten in gerader Linie (Art. 72 Abs. 2 StHG).
Wie hoch Ihr steuerbarer Gewinn ist, rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner aus. Die verbindliche Steuerberechnung macht die kantonale Steuerverwaltung.
Der Kanton Aargau kennt nach eigener Auskunft keine klassische Handänderungssteuer. Vorsicht trotzdem: Es existiert eine Grundbuchabgabe von 4 Promille der Kaufsumme (mindestens CHF 100), die funktional Ähnliches kostet — bei einem Kaufpreis von CHF 1'200'000 sind das CHF 4'800. Sekundärquellen bezeichnen diese Abgabe teils fälschlich als Handänderungssteuer. Wer sie trägt, ist Vertragssache.
Der Aargau kennt das freiberufliche Notariat: Die Urkundspersonen sind nicht beim Kanton angestellt, und Sie können sie im Kanton frei wählen. Die Aufsicht führt die Notariatskommission in Aarau.
Verbindliche Tarifvorschriften im Dekret über den Notariatstarif; die konkreten Ansätze erhalten Sie von den Urkundspersonen oder über die Aargauische Notariatsgesellschaft. Bei Streitigkeiten entscheidet ein Schlichtungsverfahren der Notariatskommission.
Vier Grundbuchämter: Baden (auch Zurzach), Laufenburg (auch Brugg und Rheinfelden), Wohlen (auch Bremgarten, Lenzburg, Muri) und Zofingen (auch Aarau und Kulm). Die Zuständigkeitssuche erfolgt per Gemeinde.
Online über das SmartServicePortal des Kantons oder direkt beim zuständigen Grundbuchamt. Als Eigentümer besteht das erforderliche Interesse immer; wer Eigentümer eines Grundstücks ist, darf ohnehin jeder erfahren.
CHF 30 pro Grundstück, jedes weitere Grundstück derselben Eigentümerschaft CHF 15, plus Porto (Stand: ag.ch, 2026).
Der Ablauf selbst unterscheidet sich nicht vom Rest der Schweiz: bewerten, Unterlagen zusammenstellen, inserieren, besichtigen, verhandeln, beurkunden. Den vollständigen Weg beschreibt der Ratgeber Haus verkaufen ohne Makler, die Unterlagen die Checkliste.
Kantonal unterscheiden sich vor allem die Steuern und die Beurkundung — genau das steht weiter oben auf dieser Seite.
Die verbindliche Auskunft kommt von diesen Stellen, nicht von uns.
Veranlagt und bezieht die Grundstückgewinnsteuer — erste Anlaufstelle beim Verkauf
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